Betreff
Berichtswesen 2022, Stichtag 31.10.2022,
Sonderbereich – 0/Büro des Bürgermeisters – Produktgruppe 06/Kultur
Vorlage
423/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters – Produktgruppe 06 - Kultur – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2022 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 0604 – Stadtarchiv

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 351 TEUR.

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im Finanzplan Verbesserungen in Höhe von 179 TEUR.

 


 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Folgende Abweichungen in dem Fach/Sonderbereich sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:

 

Produkt: 0601 – Theater und Konzerte

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

2

Zuwendungen und allg. Umlagen

Corona – Förderung „Neustart Kultur II“

+ 66.345,63 €

5

Privatrechtl. Leistungsentgelte

Fehlende Eintrittsgelder aufgrund ausgefallener Veranstaltungen

- 4.000 €

 


Anlage:

 

Bericht zum Stichtag 31.10.2022