Betreff
Bericht zum Theater- und Konzertprogramm - Rückschau 2021/2022 und Ausblick 2022/2023
Vorlage
426/22
Aktenzeichen
BdB-0601-Dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zum Theater- und Konzertprogramm mit der Rückschau 2021/2022 und dem Ausblick 2022/2023 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Rückblick auf die Spielzeit 2021/2022

Die Spielzeit 2021/2022 wurde weitestgehend von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Veranstaltungsabsagen, Zuschauerbegrenzungen und Maskenpflicht, verbunden mit der Angst vor einer Infektion führten dazu, dass die Besucherzahlen in dieser Spielzeit massiv einbrachen. Langjährige Gäste der städtischen Angebote nahmen aus Sorge vor einer möglichen Infektion oder auf Grund der mit dem Besuch verbundenen persönlichen Einschränkungen, grundsätzlich Abstand vom Besuch einer Veranstaltung. Neue Gäste konnten aus den gleichen Gründen nicht gewonnen werden.

 

Einziger Lichtblick waren in dieser Zeit die Kindermatineen, die tatsächlich alle stattfinden konnten und auch in besonderem Maße von Eltern und Kindern im Alter von 4-10 Jahren besucht wurden.

 

In der Gesamtbetrachtung der Spielzeit sind im Ergebnis die Teilnehmerzahlen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Gleichzeitig stellten die notwendigen zusätzlichen Organisationsmaßnahmen und Spielplananpassungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturservice täglich vor neue Herausforderungen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es gelungen ist, ein gutes und sicheres Kulturangebot zu realisieren, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigte. Leider wurde dieses Angebot nicht von allen Menschen so in Anspruch genommen wie es noch vor der Pandemie der Fall war. Hierzu wird auf die in der Anlage beigefügten Besucherzahlen in der Spielzeit 2021/2022 verwiesen.

 

Diese Situationsbeschreibung gilt aber nicht nur für Rheine, sondern stellt eine Erfahrung dar, die bundesweit alle Bespieltheater machen mussten. Dieses Thema wurde deshalb auch in vielen Runden und Tagungen der INTHEGA (Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen als bundesweiter Dachverband) thematisiert und vom Vorstand der INTHEGA in die Politik getragen. Als Ergebnis dieser Arbeit wurden von Seiten der Bundesregierung, im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme, die Förderprogramme „Neustart – Hilfen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs (2021)“ und „Neustart II – Theater in Bewegung (2022)“ aufgelegt. Hervorzuheben ist, dass im Rahmen der Programms Neustart II Fördermittel bereitgestellt wurden, die ausschließlich für Maßnahmen zur Rück- und Neugewinnung von Publikum dienen. Die Stadt Rheine hat in beiden Förderprogrammen Bewilligungsbescheide für Zuschüsse erhalten, die eine wichtige Hilfe bei der Finanzierung des städtischen Kulturangebotes darstellten.

 

Ausblick auf die Spielzeit 2022/2023

Mit großem Optimismus sowie einer guten finanziellen Ausstattung durch das Förderprogramm Neustart II wurde im Frühjahr 2022 der Spielplan für die Saison 2022/2023 veröffentlicht. Im Anschluss begann die Werbung und Ansprache der bisherigen Kunden sowie Überlegungen zur Gewinnung neuer Kunden. Beides erwies sich als anspruchsvolle Aufgabe, die aber mit viel Elan und Einsatz verfolgt wurde, bis es am 18.07.2022 zur einem Brand im Theatersaal der Stadthalle kam.

 

Dieses Brandereignis war einschneidend für die weitere Durchführung des Spielbetriebs. Nach einer ersten Besichtigung durch Vertreter der Stadt Rheine und der Pächterin sowie Sachverständigen wurde festgestellt, dass als Folge diesen Brandes die Stadthalle durch Rauch und Ruß in erheblichem Masse verunreinigt war und umfangreiche Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich wurden. So musste das gesamte Mobiliar einschließlich Wandbehänge und technischer Einrichtungen gereinigt werden, Im Zuge dieser Arbeiten stellte sich heraus, dass die gesamte Wand- und Deckenputz im Theatersaal nicht gereinigt werden kann und deshalb vollständig ausgetauscht werden muss. Ebenfalls wurde das Wand- und Deckenlicht in erheblichem Masse beschädigt, sodass auch hier ein Austausch notwendig wurde. Letzteres hat die Verwaltung zum Anlass genommen, bereits geplante Arbeiten zur energetischen Sanierung der Stadthalle vorzuziehen und in die Brandsanierung einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund gehen die Versicherung und der mit der Sanierung beauftragten Fachplaner davon aus, dass die Arbeiten noch bis mindestens Ende 2022 dauern werden, bevor der Theatersaal wieder nutzbar sein wird. Somit ist derzeit nur ein eingeschränkter Betrieb im Studiosaal sowie den Tagungsräumen 4 und 5 möglich. Die Kindermatinee kann somit erfreulicherweise stattfinden, die großen Gastspiele auf der Theaterbühne müssen hingegen abgesagt werden.

 

Aktuell wurden bisher alle Veranstaltungen bis Ende 2022 abgesagt, da auch nach intensiver Suche keine geeignete Ersatzspielstätte in Rheine gefunden werden konnte. Um die bestehende Kundenbindung sowie den guten Ruf des Kulturservice der Stadt Rheine als fairen Partner der Theaterbesucherinnen und –besucher zu erhalten wurden ergänzend folgende Maßnahmen durchgeführt bzw. sind geplant:

·         Die Theaterkunden wurden über die aktuelle Situation, einschl. der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden können, wann es weitergeht, informiert. Allen Kunden wird durch Ausstellung entsprechender „Reservierungsbestätigungen“ garantiert, dass bei Aufnahme des Spielbetriebs, die von Ihnen gebuchten Plätze zur Verfügung stehen.

·         Rechnungsstellungen und Kartenversand erfolgen erst zu dem Zeitpunkt, an dem tatsächlich wieder Aufführungen möglich sind. Gebuchte Abonnements werden um abgesagte Aufführungen reduziert, die Preise entsprechend neuberechnet. Rechnungen werden grundsätzlich erst bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs gestellt. Hierbei werden in der Spielzeit 2022/2023 die Abonnenten-Rabatte bei der Berechnung des tatsächlich fälligen Abo-Preises berücksichtigt.

·         Zur weiteren Kundenbindung wird die KIPCard als besondere Vergünstigung in der Spielzeit 2022/2023 kostenlos an jeden herausgegeben, der mindestens 3 Veranstaltungen bucht. Die KIPCard beinhaltet eine Ermäßigung von 25%. Abonnenten erhalten beim Kauf weiterer Einzelkarten in Ergänzung ihres Abonnements 40% Ermäßigung.

 

Diese Maßnahmen sollen im Wege der Kulanz dazu dienen die Kundeninnen und Kunden zu halten.

 

Auch beim Umgang mit den Gastspielhäusern ist es ein wichtiges Ziel als verlässlicher und glaubwürdiger Partner agieren zu können. So sind inzwischen alle Gastspielunternehmen über die Situation in der Stadthalle informiert. Soweit möglich, wird versucht, die Veranstaltungen zu verschieben. Ist dies nicht möglich, werden die Aufführungen abgesagt. Dies wird es sicherlich erleichtern, mit den Gastspielunternehmen einen fairen Interessensausgleich zu finden.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Regulierung des Versicherungsschadens erfolgt in Zusammenarbeit mit der Provinzialversicherung Münster, die in diesem Falle sowohl der Gebäudeversicherer für die Stadt als auch der Haftpflichtversicherer des Schadensverursachers ist. Die Schadensersatzansprüche werden durch das Rechtsamt der Stadt Rheine gegenüber der Versicherung der Schädigerin geltend gemacht. Der Schaden setzt sich insbesondere aus den folgenden Ansprüchen zusammen:

·         Sachschaden durch das Brandereignis,

·         Schadensersatzansprüche der Gastspielunternehmen gegen die Stadt, wenn die Veranstaltung nicht vertragsgemäß durchgeführt wird,

·         Schadensersatzansprüche der Stadt gegen die Schädigerin für bereits getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen sowie entgangene Eintrittsgelder und entgangene Fördermittel (Zuwendungen die zugesagt sind, aber auf Grund der Veranstaltungsabsage nicht abgerufen werden können).

 

Die endgültige Höhe des Schadensersatzanspruchs kann derzeit noch nicht beziffert werden, allerdings geht die Verwaltung von einem deutlich fünfstelligen Betrag aus, der geltend gemacht werden muss.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der für das Haushaltjahr 2022 geplanten Einnahmen bereits durch Eintrittsgelder und im ersten Halbjahr ausgezahlte Corona-Hilfen erwirtschaftet wurde. Insoweit sind nur die Einnahmeausfälle des zweiten Halbjahres durch Schadensersatzzahlungen zu decken.

 


Anlage:

Besucherstatistik der Spielzeit 2021/2022