Betreff
Änderung der Geschäftsbedingungen für Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertprogrammes der Stadt Rheine
Vorlage
427/22
Aktenzeichen
BdB-0601-Dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt mit Wirkung vom 01.01.2023 die nachfolgenden

 

Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertprogrammes der Stadt Rheine

 

Allgemeine Bedingungen

 

Die Stadt Rheine ist Veranstalter eines Theater- und Konzertprogrammes sowie der Kindermatinee in Rheine. Zu diesen Veranstaltungen werden Eintrittskarten in Form von Abonnements und Einzelkarten angeboten.

 

Alle angebotenen Abonnements und Einzelkarten können bei der Stadt Rheine – Kulturservice – bestellt werden. Mit der Annahme der Bestellung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem/der Besteller/in und der Stadt Rheine zustande. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

 

Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung. Abonnementbestellungen haben Vorrang vor Einzelkartenbestellungen.

 

Die bestellten Abonnementkarten werden rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit, die bestellten Einzelkarten rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Aufführung zugesandt.

 

Der Rechnungsbetrag ist nach Zustellung der Eintrittskarten, spätestens aber an dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin ohne Abzug zu zahlen. Für die Bezahlung haftet derjenige, auf dessen Namen die jeweiligen Karten ausgestellt sind.

 

Für versäumte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet werden.

 

Soweit nichts Anderes geregelt ist, sind Abonnement- und Einzelkarten übertragbar.

 

Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:

 

Ermäßigungskategorie 1 (50 % Ermäßigung):

Schüler/innen; Studierende bis zum 25. Lebensjahr; Personen im Freiwilligen-
dienst oder Freiwilligen Wehrdienst; Inhaber/innen der „Juleica“

 

Ermäßigungskategorie 2 (20 % Ermäßigung):

Personen mit Schwerbehindertenausweis; im Schwerbehindertenausweis nachgewiesene Begleitpersonen; Inhaber eines Familienpasses oder einer Ehrenamtskarte;

 

Ermäßigungskategorie 3 (10 % Ermäßigung):

Gruppen von mindestens 10 Personen

 

Ermäßigungskategorie 4 (75 % Ermäßigung):

Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) erhalten.

 

Der Grund der Ermäßigung ist bei der Kartenbestellung nachzuweisen. Nachträgliche Ermäßigungen werden nicht gewährt.

 

Es kann nur eine Ermäßigungskategorie in Anspruch genommen werden.

 

Karten, für die eine Ermäßigung gewährt wird, sind nicht übertragbar.

 

Im Laufe der Spielzeit zwingend notwendige Programm- oder Terminänderungen werden, wenn möglich, rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben. Durch diese Änderungen wird kein Ersatzanspruch gegenüber der Stadt Rheine begründet. Das gleiche gilt für Änderungen in den Besetzungen der einzelnen Veranstaltungen.

 

Der Verlust der Eintrittskarte (Abonnement oder Einzelkarte) ist zur Vermeidung von unberechtigten Benutzungen unverzüglich der Stadt Rheine – Kulturservice – mitzuteilen. Es wird dann eine Ersatzkarte ausgestellt.

 

Besondere Bedingungen

 

Für alle Abonnements gilt, dass ein Austausch von Veranstaltungen oder die teilweise Rückgabe von Abonnements nicht möglich ist.

Ein Abonnement-Vertrag wird für die Dauer einer Spielzeit geschlossen. Nach Ablauf der ersten Spielzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Der mit einem Abonnement verbundene Rabatt gegenüber den Original-Eintrittskarten wird gewährt, wenn das Abonnement für eine ganze Spielzeit gehalten wird. Im Falle einer Kündigung des Abonnements während der Spielzeit ist für alle bereits stattgefundenen Veranstaltungen der Einzelkartenpreis zu entrichten. Nach Erhalt der Kündigung wird der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.

 

Festabonnement Theater

Das Festabonnement Theater umfasst 5 Veranstaltungen, die vor Beginn der Spielzeit von der Stadt Rheine – Kulturservice – festgelegt werden.

 

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz. Bei der Platzvergabe wird darauf geachtet, dass den evtl. Platzwünschen entsprochen wird.

 

Ein Festabonnement Theater kann um weitere Veranstaltungen erweitert werden. In diesem Falle wird für die jeweilige Veranstaltung eine Ermäßigung von 40% auf den Einzelkartenpreis gewährt.

 

Festabonnement Falkenhofkonzerte

Das Festabonnement Falkenhofkonzerte enthält mindestens 3 Konzerte der klassischen Musik, die vor Beginn der Spielzeit von der Stadt Rheine – Kulturservice – festgelegt werden. Ein Tausch einzelner Veranstaltungen ist nicht möglich.

 

KIPcard

Mit der KIPcard kann sich jeder sein persönliches Abonnement zusammenstellen. Eintrittskarten aus dem Angebot des Kulturservice werden bei Vorlage der KIPcard mit einem Nachlass von 25 % abgegeben. Die KIPcard ist personalisiert und nicht auf andere Personen übertragbar. Eine KIPcard kann in jeder Veranstaltung nur einmal genutzt werden.

 

Der Preisnachlass auf die KIPcard ist nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar.

 

Jugendabonnement

Das Jugendabonnement umfasst 3 Veranstaltungen aus allen Veranstaltungen, die vom Kulturservice angeboten werden.

 

Das Jugendabonnement erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten ein Jugendabonnement, wenn einen Nachweis über den Schulbesuch, ein Studium oder die Leistung von Freiwilligendienst bzw. freiwilligen Wehrdienst vorgelegt wird.

 

Ein Jugendabonnement gilt ausschließlich für eine Spielzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

 

Mit der Buchung des Jugendabonnements sind die gewünschten 3 Aufführungen verbindlich anzugeben. Umbuchungen in der laufenden Spielzeit sind nicht möglich.

 

Es stehen die Plätze zur Verfügung, die nach der Vergabe der Festabonnements nicht besetzt sind. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz.

 

Es werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.

 

Kindermatinee-Abo:

Das Festabonnement umfasst 6 Veranstaltungen, die vor Beginn der Spielzeit von der Stadt Rheine – Kulturservice – festgelegt werden.

 

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz.

 

Schülergruppenkarte

Die Schülergruppenkarte ist für Schülergruppen von mindestens 10 Personen vorgesehen. Eine schriftliche Anmeldung über die Schule ist notwendig. Die Plätze werden vom Kulturservice der Stadt Rheine zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze.

 

Es werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.

 

Einzelkarten

Es stehen die Plätze zur Verfügung, die nach der Vergabe der Abonnements nicht besetzt sind. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz.

 

An der Abendkasse wird eine Gebühr von 2,00 € erhoben.

 

Infektionsschutz

Notwendige Maßnahmen, die sich aus Vorschriften zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus und weiterer Vorschriften zum Infektionsschutz ergeben haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 


 

Datenschutz

Die Stadt Rheine beachtet selbstverständlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Bürgermeister. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch den Datenschutzbeauftragten überwacht. Sie erreichen ihn unter E-Mail: datenschutz@rheine.de.

 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung von Abonnement- und Einzelkartenbestellungen sowie zur Information über aktuelle Kulturangebote. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a und/oder b Datenschutz-Grundverordnung.

 

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Datenempfänger Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Wenn die Bezahlung der Karten durch Abbuchung von einem Bankkonto erfolgt, erhält der Fachbereich Finanzen Ihre Bankdaten. Eine Drittlandsübertragung findet nicht statt.

 

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Bearbeitung der Abonnement- und Einzelkartenbestellungen sowie zur Information über aktuelle Kulturangebote notwendig ist.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.

 

Die Angaben Ihrer Daten erfolgt freiwillig oder vertraglich. Sofern Sie diese Daten nicht bereitstellen, hat dies allerdings zur Folge, dass Ihre Abonnement- und Einzelkartenbestellungen nicht bearbeitet werden und Sie keine Informationen über aktuelle Kulturangebote erhalten.

 

Weitere Informationen zu Ihren Rechten (Betroffenenrechte, Beschwerderecht) finden Sie auf der Homepage der Stadt Rheine.

 

Schlussbemerkung

 

Die Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2023. Vorher geltende Geschäftsbedingungen werden aufgehoben.

 

Abonnements- und Einzelkartenpreise sind der jeweils gültigen Preistabelle für Abonnement- und Einzelkartenpreise zu entnehmen.

 

 

Beratung und Information

 

Zu allen Fragen rund um die städtischen Theater- und Konzertveranstaltungen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturservices der Stadt Rheine Auskunft.

 



 

Begründung:

 

Am 10. August 2021 hat der Bundestag das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem einige Vorschriften des BGB geändert, die sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern befassen. Es sieht unter anderem eine Änderung des § 309 Nummer 9 BGB vor. Danach ist es seit dem 1. März 2022 nicht mehr zulässig, in AGB die stets wiederkehrende automatische und stillschweigende Verlängerung des Vertrages vorzusehen.

 

Eigentlich gedacht für besseren Schutz der Verbraucher vor semi-seriösen Telefon- und anderen im Internet abgeschlossenen Verträgen, aus denen das Herauskommen sehr erschwert wurde, erfasst die Neuregelung nun alle Verträge, die regelmäßige Lieferungen von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben. Von dieser Neuregelung sind somit auch die Verträge über Theater- und Konzertabonnements betroffen.

 

Ab dem 01.03.2022 sind nur noch stillschweigende Verlängerungen auf unbestimmte Zeit zulässig. Das heißt, der Vertrag muss nach einer Festlaufzeit von einem Jahr zu einem unbefristeten Vertrag werden. Und dieser unbefristete Vertrag muss mit einer Frist von maximal einem Monat jederzeit kündbar sein. Längere Kündigungsfristen als ein Monat sind nicht mehr zulässig.

 

Stellt man diese Regelung für Neuverträge nicht um, sondern sieht in den AGB weiterhin vor, dass das Abonnement sich nach Ablauf der ersten Festlaufzeit um jeweils ein Jahr verlängert, ist die Klausel in den AGB unwirksam. Die Unwirksamkeit führt dann aber nicht dazu, dass die neue gesetzliche Regelung automatisch an die Stelle der unwirksamen AGB tritt, sondern der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des ersten Vertragszeitraums.

 

Für die Abonnements der Stadt Rheine gilt bisher, dass sie sich nach Ablauf einer Spielzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht bis zum 31. Mai des Jahres gekündigt wurden. Aus der Gesetzesänderung ergibt sich, dass für vor dem 01.03.2022 abgeschlossene Abonnements diese Regelung solange gilt, bis ein neues Abonnement abgeschlossen wird, welches an Stelle eines bisherigen Abonnements tritt. Nach dem 01.03.2022 abgeschlossene Abonnements fallen dagegen unter die gesetzliche Neuregelung und enden automatisch nach einem Jahr, da sie nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind.

 

Dies würde dann bedeuten, dass „Altkunden“ bis zu einer Änderung Ihres Abonnement-Vertrages anders (schlechter) bei den Kündigungsfristen gestellt werden, als „Neukunden“. Eine derartige „Zweiklassengesellschaft“ ist nicht im Interesse einer positiven Kundenbindung.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb eine einheitliche Änderung der Geschäftsbedingungen für alle Abonnenten mit Wirkung vom 01.01.2023 vor. Diese beinhaltet die Regelung, dass ein Abonnement-Vertrag grundsätzlich für die Dauer einer Spielzeit geschlossen wird. Nach Ablauf der ersten Spielzeit – also dem Ende der Spielzeit 2022/2023 - verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, er kann dann allerdings jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

Da das Abonnement auch einen Rabatt gegenüber Einzelkarten darstellt, musste außerdem eine Regelung eingefügt werden, nach der bei einer Kündigung während der Abonnementlaufzeit, der gewährte Abonnementrabatt für die gesamte Laufzeit zurückgefordert wird und stattdessen für alle stattgefundenen Veranstaltungen der Einzelkartenpreis fällig wird.

 

Des Weiteren wurden die AGB verschlankt, in dem auf die Benennung einzelner Abonnements verzichtet wird und stattdessen der Umfang eines Festabonnements nur noch grundsätzlich, nämlich bestehend aus 5 Veranstaltungen (Konzertabonnement 3 Veranstaltungen), beschrieben wird. Außerdem wurde der Geltungsbereich der AGB auf die Veranstaltungen der Kindermatinee ausgeweitet. Bisher gab es für diesen Bereich keine Geschäftsbedingungen.

 

Als Element der Kundenbindung wurde die Möglichkeit eines rabattierten Zukaufs von Einzelkarten zu einem bestehenden Abonnement eingefügt.

 

Ausgenommen von der stillschweigenden Verlängerung wurden die KIPcard und das Jugendabonnement. Diese enden zukünftig grundsätzlich mit dem Ablauf einer Spielzeit und müssen durch aktives Handeln der Kundinnen und Kunden verlängert werden.