Betreff
Antrag TV Jahn-Rheine e. V.:
Neubau Gymnastikraum
Vorlage
433/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem TV Jahn-Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 48.570 € zum Neubau einer Gymnastikhalle gewähren.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Eine Antragstellung erfolgte bereits im April 2022. In der Sitzung des Sportausschusses am 8. Juni wurde ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt (Vorlage 196/22).

 

§  Die Maßnahme ist mittlerweile nahezu abgeschlossen. 

 

§  Informationen über die Gestaltung des Neubaus, zur Notwendigkeit der Maßnahme und zu den Gesamtkosten können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden. 

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:

 

Gesamtkosten (wirtschaftlichste Angebotssumme aller Gewerke)                   161.900 €

 

Maximalförderung von 30 % (da Jugendquote über 40 % (45,6 %)                48.570 €

                                                                                                                                                                                                                                      

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

 

§  Im regulären Investitionsbudget stehen keine Mittel mehr zur Verfügung. Allerdings könnte die Zuwendungssumme aus Minderausgaben der Positionen „Wiederherstellungskosten Kunstrasen Jahnstadion“ und „Unterhaltung Sportanlagen“ getragen werden.

 

 

Anlage: Förderantrag TV Jahn-Rheine Neubau Gymnastikraum