Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2023 - 2026 / Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
450/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung – mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

  • Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
  • Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
  • Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

 

 

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 147.400 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst

Aufwendungen:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Rheine steigen die Personalaufwendungen aufgrund der Stellenausweitung um 2,0 Stellen im Bereich der Feuerwehr-IT (siehe dazu Vorlage 449/22 – Beratung Stellenplan 2023, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung) um 147.400 EUR.

 

Personalaufwendungen – BZ 11

 

2023

2024

2025

2026

alt

8.427.302

8.686.643

8.903.823

9.126.462

neu

8.574.702

8.837.728

9.058.685

9.285.196

Verschlechterung

 

147.400

151.085

154.862

158.734

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 1.459.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst

Bei der Feuerwehr können im Haushaltsjahr 2022 mehrere Projekte nicht mehr realisiert werden und sollen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) im Haushaltsjahr 2023 neu veranschlagt werden. Die betroffenen Projekte werden nachfolgend aufgeführt.

 

Feuerschutzbekleidung:

Für den regelmäßig stattfindenden und notwendigen Austausch von Feuerschutzbekleidungen der Feuerwehr sind jährlich 56.000 EUR eingeplant. Darüber hinaus war für 2022 auch der Austausch der veralteten TH-Bekleidung (Technische Hilfe) für die einzelnen Löschzüge geplant. Die Finanzierung sollte anhand einer Ermächtigungsübertragung aus 2021 erfolgen. Aktuell findet hierzu noch eine Trageversuchsstudie statt, weswegen eine Beschaffung der TH-Bekleidung in 2022 nicht mehr erfolgen wird. Für die gesamte Feuerwehr werden circa 250 Garnituren benötigt, deren Beschaffung rund 120.000 EUR kosten wird. Der Austausch der gesamten TH-Bekleidung soll nun über den Zeitraum der nächsten drei Jahre erfolgen. Daher werden für die Jahre 2023, 2024 und 2025 zusätzlich je 40.000 EUR veranschlagt. Da die Erteilung des Auftrages für die Gesamtbeschaffung in 2023 vorgesehen ist, soll für die Folgejahre 2024 und 2025 eine Verpflichtungsermächtigung erteilt werden.

 

Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26

 

2023

2024

2025

2026

alt

56.000

56.000

56.000

56.000

Projekt 3301-39                                                                                                                                                                                                                   

neu

96.000

96.000

96.000

56.000

Verschlechterung

 

40.000

40.000

40.000

0

 

 

EDV-Server:

Für das Jahr 2022 war die Erneuerung des mittlerweile veralteten EDV-Servers der Feuer- und Rettungswache (FuRW) der Stadt Rheine geplant. Dafür wurden als Projekt 3301-44 „EDV-Server“ bereits 80.000 EUR als Mittel veranschlagt. Aufgrund der Bearbeitung zahlreicher anderer Projekte kann dieses Projekt in 2022 nicht mehr wie geplant durchgeführt werden. Aus diesem Grund soll die Beschaffung und Installation eines neuen EDV-Servers bei der FuRW Rheine in 2023 erfolgen. Dafür ist eine Neuveranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 notwendig.

 

Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26                                                                                                                                                                                                                   

 

2023

2024

2025

2026

alt

0

0

0

0

Projekt 3301-44

neu

80.000

0

0

0

Verschlechterung

 

80.000

0

0

0

 

Feuerwehrfahrzeuge (ELW):

Für 2022 war die Ersatzbeschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) geplant. Dazu wurden Mittel in Höhe von 480.000 EUR veranschlagt. Die Ausschreibung für die Fahrzeuge ist bereits vorbereitet, eine Auftragserteilung für 2022 kann allerdings nicht mehr realisiert werden. Aus diesem Grund sollen die finanziellen Mittel zur Beschaffung der beiden Fahrzeuge in Höhe von 500.000 EUR für 2023 neu veranschlagt werden. Berücksichtigt wurde hierbei auch eine allgemeine Preissteigerung (gestiegene Materialkosten) um 20.000 EUR.

 

Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26                                                                                                                                                                                                                   

 

2023

2024

2025

2026

alt

0

0

0

0

Projekt 3301-49

neu

500.000

0

0

0

Verschlechterung

 

500.000

0

0

0

 

Slipanlage Ems:

Die für 2022 geplante Baumaßnahme in Bezug auf die Errichtung einer Slipanlage an der Ems konnte bisher noch nicht umgesetzt werden. Aktuell ist ein externes Büro mit der Planung der Anlage beauftragt. Für das Projekt wurden im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 160.000 EUR berücksichtigt. Die Auftragserteilung zum Bau der Anlage soll 2023 erfolgen. Aus diesem Grund ist eine Neuveranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 160.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.

 

Für Baumaßnahmen – BZ 25                                                                                                                                                                                                                   

 

2023

2024

2025

2026

(sonstige Baumaßnahmen)

alt

0

0

0

0

Projekt 3301-50 (Kto: 785300)

neu

160.000

0

0

0

Verschlechterung

 

160.000

0

0

0

 

Mannschaftstransportfahrzeuge:

Für 2022 war die Ersatzbeschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen für die einzelnen Löschzüge der Feuerwehr geplant. Die Beschaffung der sechs Fahrzeuge sollte dabei in drei verschiedenen Projekten erfolgen (Projekt-Nr. 3301-28, 3301-42 und 3301-53), wofür finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 477.400 EUR eingeplant wurden. In der Planungsphase seit 2020 wurden rund 80.000 EUR pro Fahrzeug als Kosten eingeplant. Die Ausschreibung und Bestellung der Fahrzeuge kann in 2022 nicht mehr realisiert werden. Aktuell wird aufgrund eines angepassten Anforderungsprofils (Baugleichheit aller Fahrzeuge) und gestiegener Materialkosten (auch aufgrund des Ukraine-Konfliktes) mit einem Kaufpreis in Höhe von 91.500 EUR pro Fahrzeug geplant. Aus diesem Grund sollen die finanziellen Mittel zur Beschaffung der benötigten Fahrzeuge in Höhe von 549.000 EUR als zusammengefasstes Projekt 3301-53 für 2023 neu veranschlagt werden. 

 

Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26                                                                                                                                                                                                                   

 

2023

2024

2025

2026

alt

0

0

0

0

Projekt 3301-53

neu

549.000

0

0

0

Verschlechterung

 

549.000

0

0

0

 

Notstromanlage GE FwGH Elte u. Mesum:

Für 2022 sollten die Feuerwehrgerätehäuser in Elte und Mesum jeweils mit einem festverbauten Notstromaggregat ausgestattet werden. Dazu wurden für 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 180.000 EUR veranschlagt. Teil-Aufträge in Höhe von 50.000 EUR wurden in 2022 bereits erteilt. Für 2023 sind weitere notwendige Maßnahmen für die Inbetriebnahme und weitere Nutzung der Geräte erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Neuveranschlagung der dafür benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.

 

Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26                                                                                                                                                                                                                   

 

2023

2024

2025

2026

alt

0

0

0

0

Projekt 3301-55

neu

130.000

0

0

0

Verschlechterung

 

130.000

0

0

0

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch die Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen. 

 

 

C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg

 

In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – keine Änderungen von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg festzustellen.