Betreff
Sozialmaßnahmen - Stand der Umsetzung
Vorlage
456/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt den aktuellen Umsetzungsstand zum Antrag „Sozialmaßnahmen“ vom 21.09.2022 zur Kenntnis.

 

2.      Der Sozialausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Zuwendungsrichtlinien zum Härtefallfonds Energie- und Wassersperren vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023.

 


Begründung:

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Verwaltung mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen, Antrag siehe Anlage 1, beauftragt. Die Maßnahmen sollen das Ziel haben, Menschen mit geringem Einkommen und Transferleistungsempfänger zu unterstützen.

 

Aktueller Stand des Umsetzungsprozesses:

 

Zu 1) Unterstützung der Rheiner Tafel

Die Rheiner Tafel e. V. erhält zum Ausbau der Ehrenamtsstrukturen im Jahr 2022 eine Sonderförderung im Umfang von 10.000 EUR. Ein Bewilligungsbescheid wurde bereits erteilt. Der Verwendungsnachweis zur Wirksamkeitsüberprüfung/Qualitätsanalyse wird erarbeitet. Zudem werden Gespräche geführt, die Rheiner Tafel bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen

durch die Fachstelle Bürgerengagement (Rheiner Freiwilligenbörse) zu unterstützen.

 

Zu 2) Unterstützung der Beratungseinrichtungen Salzstreuer und Sozialpunkt

Die Beratungseinrichtungen „Salzstreuer“ (links der Ems) und „Sozialpunkt“ (rechts der Ems) erhalten eine einmalige Förderung im Umfang von je 2.000 EUR. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide wurden erteilt. Ein Verwendungsnachweis zur Wirksamkeitsüberprüfung/Qualitätsanalyse wird erarbeitet.

 

Zu 3) Konzept zur Vermeidung von Energie- und Wassersperren

Die Fachstelle Wohnraumsicherung, die Leistungsbereiche SGB II und SGB XII und die entsprechenden Fachabteilungen der Stadtwerke Rheine haben ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Energie- und/oder Wassersperren entwickelt. An erster Stelle steht eine Prüfung, ob Betroffene ganz oder teilweise bzw. einmalig oder dauerhaft Anspruch auf Sozialleistungen oder andere vorrangige Leistungen haben.

Darüber hinaus soll ein Härtefallfonds in den Fällen soziale Härten abmildern, in denen Betroffene über keine eigenen Mittel verfügen, aber auch keinen Anspruch auf soziale Leistungen haben.

 

Die entsprechenden Richtlinien für die Anwendung des Härtefallfonds sind als Anlage 2 beigefügt. Der Sozialausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind durch den Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Sozialausschuss (siehe Vorlage 366/22) bereitzustellen.

 

Zu 4) Aufenthaltsräume in der kalten Jahreszeit

Mit den folgenden Beratungseinrichtungen/Aufenthaltsrichtungen wurden Gespräche geführt:

-          Treff 100, Begegnungszentrum Mitte51 (Stadt Rheine)

-          Café Relax (Aktion Selbsthilfe e.V., Drogenberatungsstelle)

-          Suppenküche, Centro S. Antonio (Caritasverband Rheine).

 

Die Einrichtungen werden im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten einen Beitrag leisten und sehen in ihrem Angebot insbesondere den Vorteil, dass bei Bedarf Fachpersonal für Beratung vor Ort ist.  Eine Übersicht der Öffnungszeiten und Angebote wird derzeit noch entwickelt und wird ggf. bereits zur Sitzung nachgereicht.

 

Darüber hinaus werden ab Dezember 2022 regelmäßige Austauschformate zu möglichen zusätzlichen Nachfrageaufkommen nach Aufenthaltsmöglichkeiten reflektiert, so dass entsprechend der Bedarfe die Angebote angepasst werden.

 

 

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Rheine werden sich an den geplanten Sozialmaßnahmen auf Grund der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten für Kinder und Jugendlichen aus Familien aus schwierigen Lebenssituationen beteiligen. Auf Grund der aktuell sehr schwierigen Personallage in den Jugendeinrichtungen haben die Träger der Kinder- und Jugendarbeit überlegt, diese Aufgabe als Kooperationsprojekt aller Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit anzugehen. Es ist geplant, in den Wintermonaten, an den Wochenenden und ggf. Feiertagen   ein bzw. max. zwei zentrale Einrichtungen zu öffnen. Bei den Öffnungszeiten werden sich die Mitarbeitenden der unterschiedlichen Träger abwechseln nach einem rotierenden System.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung über entsprechende Veröffentlichungen offene Vereine und Gruppen aufrufen, nach Möglichkeit Angebote zu machen.

 

Zu 5 und 6) Steuerungsgruppe und Berichtswesen

Die Verwaltung hat eine Steuerungsgruppe unter Leitung des zuständigen Beigeordneten eingerichtet. Derzeit wird ein Format für ein regelmäßiges Berichtswesen erarbeitet sowie geeignete Kennzahlen und Indikatoren festgelegt. Dem Sozialausschuss wird regelmäßig berichtet.

 

 

Sozialhotline

Aufgrund der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten wird mit einem erhöhten Nachfrageaufkommen in den Sozialleistungsbereichen SGB II und SGB XII gerechnet. Bereits aktuell ist der Beratungsbedarf von Klienten im Leistungsbezug zum Thema Energie- und Nebenkosten immens hoch.

Als niedrigschwelligen Service für die Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch keine Sozialleistungen bezogen haben, jedoch durch die aktuelle Situation vor finanzielle Herausforderungen gestellt werden, wurde ab dem 02.11.2022 eine Sozialhotline geschaltet. Die Hotline ist unter Tel. 05971 939-990 montags bis donnerstags von 9-17 Uhr und freitags von 9-13 Uhr zu erreichen.

Die Hotline dient einer ersten Orientierung, ob ein Anspruch auf soziale Leistungen bestehen könnte und welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden.

 

Die Erreichbarkeit der Hotline wurde in den Medien kommuniziert, ist auf www.rheine.de nachzulesen und wurde neben dem Kundencenter der Stadtwerke Rheine und der Verbraucherzentrale Rheine auch an Träger von Beratungsstellen und Netzwerke kommuniziert. Aus Sicht der Verwaltung stellt dies einen notwendigen Service dar, Bürgerinnen und Bürgern eine erste Anlaufstelle für ihre Fragen zu bieten. Die Mitarbeitenden der Hotline erhalten neben fachlichen auch persönliche Schulungen, um einen angemessenen Umgang mit den schwierigen Beratungssituationen zu gewährleisten. Eine Nutzungsstatistik der Hotline wird dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag Sozialmaßnahmen vom 21.09.2022

Anlage 2: Zuwendungsrichtlinien Härtefallfonds