Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sozialausschuss nimmt den aktuellen Umsetzungsstand zum Antrag
„Sozialmaßnahmen“ vom 21.09.2022 zur Kenntnis.
2.
Der
Sozialausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Zuwendungsrichtlinien zum
Härtefallfonds Energie- und Wassersperren vorbehaltlich der Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023.
Begründung:
Der
Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Verwaltung mit der
Umsetzung verschiedener Maßnahmen, Antrag siehe Anlage 1, beauftragt. Die
Maßnahmen sollen das Ziel haben, Menschen mit geringem Einkommen und Transferleistungsempfänger
zu unterstützen.
Aktueller Stand
des Umsetzungsprozesses:
Zu 1) Unterstützung der Rheiner
Tafel
Die
Rheiner Tafel e. V. erhält zum Ausbau der Ehrenamtsstrukturen im Jahr 2022 eine
Sonderförderung im Umfang von 10.000 EUR. Ein Bewilligungsbescheid wurde
bereits erteilt. Der Verwendungsnachweis zur
Wirksamkeitsüberprüfung/Qualitätsanalyse wird erarbeitet. Zudem werden
Gespräche geführt, die Rheiner Tafel bei der Gewinnung von Ehrenamtlichen
durch die
Fachstelle Bürgerengagement (Rheiner Freiwilligenbörse) zu unterstützen.
Zu 2) Unterstützung der
Beratungseinrichtungen Salzstreuer und Sozialpunkt
Die
Beratungseinrichtungen „Salzstreuer“ (links der Ems) und „Sozialpunkt“ (rechts
der Ems) erhalten eine einmalige Förderung im Umfang von je 2.000 EUR. Die
entsprechenden Bewilligungsbescheide wurden erteilt. Ein Verwendungsnachweis
zur Wirksamkeitsüberprüfung/Qualitätsanalyse wird erarbeitet.
Zu 3) Konzept zur Vermeidung von
Energie- und Wassersperren
Die
Fachstelle Wohnraumsicherung, die Leistungsbereiche SGB II und SGB XII und die
entsprechenden Fachabteilungen der Stadtwerke Rheine haben ein Frühwarnsystem
zur Vermeidung von Energie- und/oder Wassersperren entwickelt. An erster Stelle
steht eine Prüfung, ob Betroffene ganz oder teilweise bzw. einmalig oder
dauerhaft Anspruch auf Sozialleistungen oder andere vorrangige Leistungen
haben.
Darüber
hinaus soll ein Härtefallfonds in den Fällen soziale Härten abmildern, in denen
Betroffene über keine eigenen Mittel verfügen, aber auch keinen Anspruch auf
soziale Leistungen haben.
Die
entsprechenden Richtlinien für die Anwendung des Härtefallfonds sind als Anlage
2 beigefügt. Der Sozialausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Die
entsprechenden Haushaltsmittel sind durch den Rat der Stadt Rheine nach
Vorberatung im Sozialausschuss (siehe Vorlage 366/22) bereitzustellen.
Zu 4) Aufenthaltsräume in der
kalten Jahreszeit
Mit den
folgenden Beratungseinrichtungen/Aufenthaltsrichtungen wurden Gespräche
geführt:
-
Treff 100, Begegnungszentrum Mitte51 (Stadt Rheine)
-
Café Relax (Aktion Selbsthilfe e.V.,
Drogenberatungsstelle)
-
Suppenküche, Centro S. Antonio (Caritasverband
Rheine).
Die
Einrichtungen werden im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten einen Beitrag
leisten und sehen in ihrem Angebot insbesondere den Vorteil, dass bei Bedarf
Fachpersonal für Beratung vor Ort ist.
Eine Übersicht der Öffnungszeiten und Angebote wird derzeit noch
entwickelt und wird ggf. bereits zur Sitzung nachgereicht.
Darüber
hinaus werden ab Dezember 2022 regelmäßige Austauschformate zu möglichen
zusätzlichen Nachfrageaufkommen nach Aufenthaltsmöglichkeiten reflektiert, so
dass entsprechend der Bedarfe die Angebote angepasst werden.
Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Rheine werden sich an den geplanten
Sozialmaßnahmen auf Grund der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten für
Kinder und Jugendlichen aus Familien aus schwierigen Lebenssituationen
beteiligen. Auf Grund der aktuell sehr schwierigen Personallage in den
Jugendeinrichtungen haben die Träger der Kinder- und Jugendarbeit überlegt,
diese Aufgabe als Kooperationsprojekt aller Träger der offenen Kinder- und
Jugendarbeit anzugehen. Es ist geplant, in den Wintermonaten, an den
Wochenenden und ggf. Feiertagen ein
bzw. max. zwei zentrale Einrichtungen zu öffnen. Bei den Öffnungszeiten werden
sich die Mitarbeitenden der unterschiedlichen Träger abwechseln nach einem
rotierenden System.
Darüber hinaus wird die Verwaltung über
entsprechende Veröffentlichungen offene Vereine und Gruppen aufrufen, nach
Möglichkeit Angebote zu machen.
Zu 5 und 6)
Steuerungsgruppe und Berichtswesen
Die Verwaltung hat eine Steuerungsgruppe unter Leitung des zuständigen Beigeordneten eingerichtet. Derzeit wird ein Format für ein regelmäßiges Berichtswesen erarbeitet sowie geeignete Kennzahlen und Indikatoren festgelegt. Dem Sozialausschuss wird regelmäßig berichtet.
Sozialhotline
Aufgrund der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten wird mit einem erhöhten Nachfrageaufkommen in den Sozialleistungsbereichen SGB II und SGB XII gerechnet. Bereits aktuell ist der Beratungsbedarf von Klienten im Leistungsbezug zum Thema Energie- und Nebenkosten immens hoch.
Als niedrigschwelligen Service für die Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch keine Sozialleistungen bezogen haben, jedoch durch die aktuelle Situation vor finanzielle Herausforderungen gestellt werden, wurde ab dem 02.11.2022 eine Sozialhotline geschaltet. Die Hotline ist unter Tel. 05971 939-990 montags bis donnerstags von 9-17 Uhr und freitags von 9-13 Uhr zu erreichen.
Die Hotline dient einer ersten Orientierung, ob ein Anspruch auf soziale Leistungen bestehen könnte und welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden.
Die Erreichbarkeit der Hotline wurde in den Medien kommuniziert, ist auf www.rheine.de nachzulesen und wurde neben dem Kundencenter der Stadtwerke Rheine und der Verbraucherzentrale Rheine auch an Träger von Beratungsstellen und Netzwerke kommuniziert. Aus Sicht der Verwaltung stellt dies einen notwendigen Service dar, Bürgerinnen und Bürgern eine erste Anlaufstelle für ihre Fragen zu bieten. Die Mitarbeitenden der Hotline erhalten neben fachlichen auch persönliche Schulungen, um einen angemessenen Umgang mit den schwierigen Beratungssituationen zu gewährleisten. Eine Nutzungsstatistik der Hotline wird dem Sozialausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Sozialmaßnahmen vom 21.09.2022
Anlage 2: Zuwendungsrichtlinien Härtefallfonds