Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 IA3400

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um ein „denkmalpflegerisches Vorzeigeprojekt“ handele. Er erklärt dass für das Gebiet ein privater Projektentwickler (Herr Pressler), tätig sei und dass Maßstab und Größenordnung aus seiner Sicht in Ordnung seien.

 

Herr Niehues bittet die Verwaltung, den Stadtteilbeirat Elte von den Planungsfortschritten in Kenntnis zu setzen.

 

Herr Dr. Kratzsch sagt dieses zu.

 

 


Beschluss:

 

I. Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße/Laugärten“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 520 und 521, Flur 17, Gemarkung Rheine-Elte, und befindet sich westlich der Straße Laugärten und südlich der Ludgerusschule im Ortsteil Elte.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

III. Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße/Laugärten“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig

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