Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/B/0119

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße – Teil B 2“, der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 891 tlw., Flur 10, Gemarkung Rheine links der Ems. Dieses Flurstück wird umgrenzt durch die Neuenkirchener Straße, die Sassestraße und den Landersumer Weg.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße – Teil B 2“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig