Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Niehues erklärt, dass er die Befürchtung habe, dass weder eine entsprechende Akzeptanz noch ein Bedarf für die vorgesehene Anzahl von altengerechten Wohnungen innerhalb von Mesum bestehe. Aus diesem Grunde begrüße die CDU-Fraktion die Errichtung von Eigentumswohnungen im Haus „D“. Er verweist auf die Einwendungen vonseiten der Nachbarschaft und erklärt, dass die CDU-Fraktion nur dann bereit sei, dem Beschluss zuzustimmen, wenn an der Nordseite des Gebäudes der Einbau von Fenstern ausgeschlossen werde.

 

Frau Gleffe erklärt, dass der Einbau von Fenstern an der Nordseite des Hauses durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Thüring erklärt, dass die SPD-Fraktion sich in diesem Punkt dem Votum der CDU-Fraktion anschließe.


 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1    Herr Bruno Höffker, Johannesweg 8, 48432 Rheine

          Stellungnahme vom 31. August 2006-09-12

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Der Verzicht von Fenstern in der nördlichen Gebäudefassade des Hauses „D“ lässt sich aufgrund von befürchteter Einsichtnahme in die angrenzenden Wohngärten nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplan regeln. Eine Regelung könnte nur erfolgen, wenn der Verzicht der Gebäudeöffnungen aus schallschutztechnischer Sicht erforderlich wäre. Sofern der Investor/Eigentümer Zusicherungen in Bezug auf den Verzicht der Fensteröffnungen an der Nordseite des Hauses „D“ gegeben hat, können diese nicht durch planungsrechtliche Vorgaben unterstützt werden. Hier besteht nur die Möglichkeit einer privatrechtlichen Reglung (Grunddienstbarkeit).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt , Planungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 25. August 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung gefolgt wird, in dem die textlichen Hinweise des Bebauungsplanes entsprechend ergänzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB  

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die ergänzende Festsetzung,

          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit der o.g. Änderung zugestimmt.

sowie

c)      die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der o.g. Änderung ebenfalls zugestimmt haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird der Bebauungsplan Nr. 107, Kennwort: " Nielandstraße / Feuerstiege ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 107, Kennwort: " Nielandstraße / Feuerstiege ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig