Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/B/2030

 

Herr Dewenter verweist auf Seite 4 der Begründung zum Bebauungsplan, dort seien die Himmelsrichtungen nicht richtig angegeben. Er bittet um Berichtigung.

 

Herr Bögge fragt, ob vorgesehen sei, für den in der Planung vorgesehenen Bolzplatz Sicherungsmaßnahmen für eine gefahrlose Zuwegung entlang der Bahnstrecke auf Kosten des Investors zu errichten.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert die Planung anhand einer per Beamer gezeigten Zeichnung und erklärt, dass die Planverträglichkeit gesichert sei. Vorgesehen sei eine Erweiterung der Schule durch den Caritasverband. Aufgrund dieser Erweiterung sei es erforderlich, den gesamten Bereich planungsrechtlich neu zu ordnen. Er kündigt weitere Informationen in einer späteren Sitzung an.

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-        ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.            Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.          Satzungsbeschluss nebst Begründung

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort: „Stadtberg/Fürstenstraße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort: „Stadtberg/ Fürstenstraße“, der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig