Sitzung: 08.02.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 038/06
Tonbandfundstelle: I/B/2030
Herr Dewenter verweist auf Seite 4 der Begründung zum Bebauungsplan, dort seien die Himmelsrichtungen nicht richtig angegeben. Er bittet um Berichtigung.
Herr Bögge fragt, ob vorgesehen sei, für den in der Planung vorgesehenen Bolzplatz Sicherungsmaßnahmen für eine gefahrlose Zuwegung entlang der Bahnstrecke auf Kosten des Investors zu errichten.
Herr Dr. Kratzsch erläutert die Planung anhand einer per Beamer gezeigten Zeichnung und erklärt, dass die Planverträglichkeit gesichert sei. Vorgesehen sei eine Erweiterung der Schule durch den Caritasverband. Aufgrund dieser Erweiterung sei es erforderlich, den gesamten Bereich planungsrechtlich neu zu ordnen. Er kündigt weitere Informationen in einer späteren Sitzung an.
Beschluss:
I. Beratung
der Stellungnahmen
1. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
II.
Bestätigung der Beschlüsse des
Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III.
Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort: „Stadtberg/Fürstenstraße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort: „Stadtberg/ Fürstenstraße“, der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig