Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

01:30:45

 

Herr Kuhlmann führt aus, dass seitens des Eigentümers in Frage gestellt werde, ob der ehemalige Wasserturm den Status eines Denkmales erfülle.

 

Seitens der Bauausschussmitglieder und der Denkmalpflegebeauftragten wird die Ansicht vertreten, dass eine Beschlussfassung erst dann sinnvoll sei, wenn endgültig geklärt sei, ob das Bauwerk den Denkmalstatus erfülle.

 

Herr Kuhlmann verweist auf das rechtliche Verfahren. Er schlägt vor, vom LWL zunächst weitere Nachweise über die Denkmaleigenschaft des ehemaligen Wasserturms zu fordern und in der heutigen Sitzung entweder die Beschlussfassung zu vertagen oder die Eintragung in die Denkmalliste wegen fragwürdiger Denkmaleigenschaft  abzulehnen. Er verweist auf die unten Top 8 ausgeführten Punkt zu einer evtl. Beanstandung.

Herr Wilp beantragt, den Beschluss zu ändern. Herr Kuhlmann schlägt folgende Formulierung vor:

 

„ Der Bauausschuss ist der Auffassung, dass es sich bei dem Gebäude mit Wasserhochbehälter nicht um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt. Er stimmt deshalb der Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Rheine nicht zu.“

 

Herr Hagemeier bittet um Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.

 

 


Beschluss:

Der Bauausschuss ist der Auffassung, dass es sich bei dem Gebäude mit Wasserhochbehälter nicht um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt. Er stimmt deshalb der Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Rheine nicht zu.

 


Abstimmungsergebnis:        bei 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen