Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:03:30

 

Herr Niehues fragt nach dem Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Wodniok erklärt das Verfahren und erläutert, dass die Verwaltung den Abschluss des Verfahrens im nächsten Frühjahr plane. Eine verbindliche Aussage könne aber erst gegeben werden, wenn das Verfahren weiter fortgeschritten sei.

 


Beschluss:

 

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Ems-Galerie" zu ändern.

 

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung einer „gemischten Baufläche/Kerngebiet“ bzw. „Gemeinbedarfsfläche/Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ in „Sondergebiet/Einkaufszentrum, maximale Verkaufsfläche 14.000 m²“.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die südliche Grenze der Flurstücke 1593 und 1549, durch die Ostseite der Straße „Im Katthagen“, durch die Südseite der Emsstraße, durch die Ostseite der Straße „Im Coesfeld“, durch die Nordseite des Flurstücks 157, durch die Ostseite des Flurstücks 157, durch die Südseite der Flurstücke 155 und 159, durch die Westseite des Flurstücks 164, durch die Nordseite der Flurstücke 557 und 703,

im Osten:    durch die Westseite der Ems,

im Süden:    durch die Nordseite des Kardinal-Galen-Ringes,

im Westen:  durch die Ostseite der Münsterstraße.

 

Alle genannten Flurstücke liegen in der Flur 111, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Ems-Galerie", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien, d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig