Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/B/0430

 

Herr Niehues erklärt für die Fraktion der CDU, dass diese nicht bereit sei, den Offenlegungsbeschluss so zu fassen, wie er seitens der Verwaltung vorgeschlagen werde. Den Änderungen, die sich auf das Grundstück „Auf dem Thie 19“ beziehen, könne seine Fraktion nicht zustimmen. Die Änderungen, die sich auf das Grundstück „Auf dem Thie 3“ beziehen, könne die CDU-Fraktion mit tragen.

 

Herr Löcken führt für die SPD-Fraktion aus, dass diese das Bauvorhaben für begrüßenswert halte. Er erinnert an zu früheren Sitzungen erstellte und dann vertagte Vorlagen zur Verbreiterung der Straße „Hohle Stiege“.

 

Herr Dewenter erläutert, dass die vorgesehenen Änderungen der von Herrn Löcken genannten seinerzeit vertagten Vorlage in die Beschlussfassung der jetzt zu beratenden Vorlage eingearbeitet worden seien. Er schlägt vor, die Überbauung des Gehweges in einem eigenständigen Verfahren zu diskutieren und in der heutigen Sitzung lediglich die Änderungen, die sich auf das Grundstück „Auf dem Thie 3“ beziehen, zu diskutieren.

 

Herr Winkelhaus fragt, ob die anfallenden Kosten durch den Investor getragen werden.

 

Herr Schröer erklärt, dass die Finanzierung in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werde und dass er davon ausgehe, dass die Kosten für die Maßnahme durch den Investor getragen werden.

 

Herr Dewenter verweist auf die Festsetzung zur Dachneigung von maximal 48°, was bedeuten würde, dass der Bau von Dächern mit einer Dachneigung von 0 bis 48°, also auch von Flachdächern möglich sei.

 

Herr Teichler führt aus, dass der Bau eines Flachdaches nicht gewollt sei. Er schlägt vor, für das Grundstück „Auf dem Thie 3“ eine Dachneigung von 35 bis 48° festzusetzen.

 

Herr Dewenter schlägt vor, aufgrund der vorangegangenen Diskussion die folgenden Beschlüsse für das Grundstück „Auf dem Thie 3“ zu beschränken und dieses als Änderungsbereich festzulegen. Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Verfahrensweise zu.

 


Beschluss:

 

I.         Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 10 d, Kennwort: „Westliche Innenstadt“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf den Bereich, der begrenzt wird durch das Grundstück „Auf dem Thie 3“.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung [FFH-Gebiete] und europäische Vogelschutzgebiete).

Da die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB; Aufgabenbereiche von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden nicht berührt, auf eine entsprechende Beteiligung wird deshalb verzichtet.

 

III.      Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 d, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig