Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Aufgrund ihres sachlichen Zusammenhanges werden die Tagesordnungspunkte 8 und 9 zusammen beraten.

 

Durch Herrn Niehues und durch Herrn Löcken wird darauf hingewiesen, dass durch die Genehmigung zur Errichtung des Anbaues an das Gebäude des Autohauses sichergestellt werden müsse, dass in Zukunft das Be- und Entladen der Pkw-Transportlastzüge im öffentlichen Straßenraum unterlassen werde. Zusätzlich müsse durch die Anlegung ausreichender Parkplätze dafür gesorgt werden, dass die ohnehin schon schmale Straße „Am Spieker“ nicht durch das Abstellen von Pkw noch weiter verengt werde.

 

Herr Schröer erläutert, dass die Hauptstraße in Richtung Rheine eine Kreisstraße sei und dass eine eventuelle Einrichtung eines Halteverbotes nur im Benehmen mit dem Kreis Steinfurt möglich sei. Die Anregungen der Ausschussmitglieder werde er an den Kreis Steinfurt und an den Arbeitskreis „Verkehr“ weiterleiten.

 

Herr Wodniok führt aus, dass im Baugenehmigungsverfahren darauf geachtet werde, eine Fläche zum Be- und Entladen der Kfz-Transportfahrzeuge auf dem Grundstück nachzuweisen.

 


Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1       Landwirtschaftlicher Kreisverband Steinfurt, Hembergener Straße 10, 48369 Saerbeck, für Klaus Wegmann, Am Spieker 14, 48432 Rheine

 

         Schreiben vom 11. Dezember 2006

          Stellungnahme vom 13. Februar 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Landwirtschaftliche Kreisverband mit Schreiben vom 13. 02. 2006 für Herrn Klaus Wegmann im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB eine Stellungnahme abgegeben hat. Diese Stellungnahme ist im Rahmen der Beschlussfassung zur Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt worden. Die vorgetragenen Anregungen sind in den Abwägungsprozess eingegangen. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, das diejenigen, die Anregungen vortragen, über das Ergebnisschriftlich informiert werden. Vielmehr obliegt es den Einwendern, sich im Rahmen der Offenlage zu informieren, ob bzw. in welcher Form ihre Anregungen in das Änderungsverfahren Eingang gefunden haben. Der Landwirtschaftliche Kreisverband ist deshalb nicht schriftlich über das Ergebnis der Abwägung der vorgetragenen Anregungen informiert worden. Die zur Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgetragenen Anregungen (Stellungnahme vom 13. Februar 2006) werden aufgrund des Schreibens vom 11. Dezember als Stellungnahme im Rahmen der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB gewertet.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Herr Klaus Wegmann in unmittelbarer Nähe der geplanten Erweiterung des Autohauses Holländer einen Haupterwerbsbetrieb betreibt.

 

Die Interessen sowohl des Betriebes von Herrn Wegmann als die der übrigen benachbarten Landwirte werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 berücksichtigt. Insbesondere in Hinblick auf mögliche Emissionen der landwirtschaftlichen Betriebe ist festzustellen, dass in der Umgebung der in Frage stehenden landwirtschaftlichen Betriebsstätten bereits Einzelwohnhäuser im Außenbereich vorhanden sind. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch das Autohaus Holländer bereits im Änderungsbereich ansässig ist. Die Bauleitplanung soll nicht die Neuansiedlung sondern lediglich die Erweiterung eines vorhandenen Gewerbebetriebes sichern. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen auf diese Wohngebäude und den vorhandenen Kfz-Betrieb bereits zum jetzigen Zeitpunkt in ihren Emissionen Rücksicht nehmen und die entsprechenden Richtwerte der TA Lärm bzw. der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) einhalten. Die Einhaltung dieser Richtwerte ist auch bei möglichen Erweiterungsabsichten bzw. Tieraufstockungen seitens der in der Örtlichkeit vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebsstätten nachzuweisen. Es ist deshalb nicht erforderlich, die bestehenden Emissionen der landwirtschaftlichen Betriebe gutachterlich untersuchen zu lassen. Für den Landwirt Wegmann ist festzustellen, dass die projektierte Bauleitplanung kein räumliches Heranrücken des Autohauses Holländer an den landwirtschaftlichen Betrieb beinhaltet, vielmehr weisen die bereits vorhandenen Betriebsgebäude den geringsten Abstand zu der Hofstelle auf, die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen weiter entfernt vom Betrieb Wegmann.

 

Durch die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 25 ergibt sich hinsichtlich der zulässigen Emissionen eine Verbesserung der Situation für die benachbarten Landwirte: Für den Betrieb des Autohauses Holländer wird ein Sondergebiet festgesetzt, in dem lediglich der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kfz-Zubehör, sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt und ergänzende Dienstleistungen zulässig sind. Wohnungen, auch für Betriebseigentümer oder –leiter bzw. Aufsichtspersonal werden zukünftig ausgeschlossen (gegenwärtig wäre z.B. eine Betriebsleiterwohnung genehmigungsfähig). In der GIRL wird für Gewerbe- und Industriegebiete ein Immissionswert von 0,15 vorgezeichnet. Somit wird eine relative flächenbezogene Häufigkeit der Geruchsstunden von 15% der Jahresstunden für zumutbar gehalten. Der Richtwert von 0,15 berücksichtigt, dass in Gewerbe- und Industriegebieten entsprechend der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen werden können. Der immissionsschutzrechtliche Schutzanspruch vermindert sich, wenn wie im vorliegenden Fall, durch entsprechende Festsetzung in der verbindlichen Bauleitplanung das ausnahmsweise zulässige Wohnen ausgeschlossen wird. Hinsichtlich der Beurteilung der Emissionen der benachbarten Landwirte ist daher zukünftig – nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 25 – von einer höheren Belastungsgrenze für den Betrieb Holländer auszugehen. Damit wird ein Ausgleich geschaffen zwischen den Interessen des Autohauses und den möglichen Erweiterungsabsichten/Tieraufstockungsmöglichkeiten der angrenzenden Landwirte.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Belange des Landwirtes Wegmann im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden, durch die Inhalte der Bauleitplanung wird der Landwirt gegenüber der derzeitigen Situation nicht schlechter gestellt. Die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten werden durch die Bauleitplanung für die Erweiterung des Autohauses Holländer gegenüber der bestehenden Situation nicht eingeschränkt.

 

Zu der angesprochenen Stellplatzproblematik ist anzumerken, dass durch die Inhalte der Bauleitplanung lediglich die entsprechenden Flächen im Bebauungsplan gesichert werden. Erst im Rahmen der ggf. zu erteilenden Baugenehmigung für die Erweiterung des Autohauses wird auf die exakte Anzahl von Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter geachtet. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist die Erteilung einer Baugenehmigung nicht möglich. Die Einhaltung der Stellplatzregelung aus der Baugenehmigung ist ebenfalls nicht durch Inhalte der Bauleitplanung zu regeln. Hier ist vielmehr – bei Nichtbeachtung – auf ordnungsbehördliche Maßnahmen zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Steinfurt, Hemberger Straße 10, 48369 Saerbeck;

          Stellungnahme vom 06. 12. 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen keine Bedenken bestehen, sofern die benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und ihrer alsbaldigen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Es wird festgestellt, dass von der Festsetzung einer Sondergebietes Großflächiger Einzelhandelsbetrieb/Autohandel zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten des bereits vorhandenen Kfz-Betriebes keine neuen Emissionsbeschränkungen für die benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe ausgehen: die landwirtschaftlichen Betriebe müssen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ihre Emissionen auf die in der Nachbarschaft bestehenden Einzelwohnhäuser bzw. auf den bereits laufenden Betrieb des Autohauses im Außenbereich abstellen. Mit der Planung entsteht deshalb kein erhöhter Schutzanspruch in Bezug auf die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des parallel laufenden Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 25, Kennwort: „Hauptstraße/Am Spieker“ für das Geländes des Autohauses eine Wohnnutzung – z.B. für den Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonal – ausgeschlossen wird.

 

Es wird festgestellt, dass seitens des Staatlichen Umweltamtes Münster als für den Immissionsschutz zuständige Fachbehörde im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Hauptstr./Am Spieker", nebst Begründung.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig