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Herr Aumann erläutert rückblickend einige Entscheidungswege bis hin zum  Aufstellungsbeschluss. Die äußere Erschließung wurde mehrfach geändert (Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW, Einmessung der Bäume). Die innere Erschließung sei auf Wunsch des externen Planers als Schleifenerschließung übernommen. Der Erhalt aller vorhandenen Bäume sei eine Vorgabe des Umweltberichtes und daher in das Konzept und in die Festsetzungen übertragen worden. Herr Aumann führt weiter aus, dass zurzeit ein drei Meter hoher Wall hin zur Bundesstraße als Lärmschutz für die Wohnbebauung durch den Planer vorgegeben worden sei. Dennoch seien zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen nötig. Über eine mögliche Reduzierung der Lärmschutzmaßnahmen könne die weitere Beteiligungsphase Auskunft geben.

 

Zum städtebaulichen Konzept erläutert Herr Aumann, dass das Baugebiet für großzügige Grundstücke ausgerichtet werden solle, auf denen komfortable Einfamilienhäuser errichtet werden könnten. In der Gestaltung der einzelnen Baukörper seien die Bauinteressenten weitesgehend frei, es seien nur rahmensetzende Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen.

 

Herr Gude bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die Arbeit an diesem Projekt. Er fragt nach, ob der Fuß- und Radweg zur Stefan-Zweig-Straße notfalls von einem Rettungswagen befahren werden könne. Herr Gude erkundigt sich weiter nach dem städtebaulichen Vertrag, ob dieser bereits geschlossen worden sei.

 

Herr Löcken regt an, in einigen Bereichen planungsrechtlich Doppelhäuser und auch die Konstruktion von Flachdächern möglich zu machen. Seiner Meinung nach bringe dies eine Auflockerung in das Gebiet hinein.

 

Herr Grawe lehnt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Beschlussfassung ab. Eine Nachverdichtung im Außenbereich wie hier geplant, sei auf Grund der Entwicklungspotentiale im innerstädtischen Bereich, wie z. B. General-Wever-Kaserne und Damloup-Kaserne, nicht nachzuvollziehen. Auf dem Gelände der Hofstelle Sandmann werde zwanghaft ein Wohngebiet forciert, welches an dieser Stelle nicht benötigt werde. Daher werde er heute diesem Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Schröer antwortet, dass der Fuß- und Radweg von der Breite her für einen Rettungswagen ausreiche.

Ein städtebaulicher Vertrag sei bisher nur über die Planungskosten geschlossen. Vor der Offenlage werde ein weiterer Vertrag vorbereitet, der Details der Erschließung usw. regele.

 

Herr Aumann ergänzt, dass der Entwurf dieses städtebaulichen Vertrages bereits vorliege, einige Detailfragen noch geklärt werden müssten. Bezogen auf die Baukörper sei mit den geplanten Festsetzungen durchaus der Bau von Doppelhäusern, die allerdings auf einem Grundstück setehn müssten, möglich; vor einer endgültigen Festlegung möchte die Verwaltung zunächst jedoch die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abwarten. Eine Gestaltung mit Flachdächern sehe Herr Aumann dagegen eher kritisch; für den wirtschaftlichen Erfolg und für eine Wohnqualität eines Baugebietes sei eine Harmonie der wahrnehmbaren städtebaulichen Parameter – und dazu gehöre auch die Dachform - unerlässlich.

 

Herr Thüring regt an, den zukünftigen Grundstückseigentümern die Gestaltung selber zu überlassen. Die Verwaltung müsse Baugebiete nicht immer reglementieren. Im Bereich Salzweg sei das sehr gut gelungen.

 

Herr Aumann stimmt zu, dass abwechslungsreiche Baugestaltung durchaus ein Beitrag für die Attraktivität eines Baugebietes sein könnte. Er gibt zu Bedenken, dass jedoch ein Mindestmaß an Regeln für ein Baugebiet vorgegeben werden sollte. Hierdurch könne ein Baugebiet eine eigene Marktposition einnehmen, präge einen eigenen Standort und gewährleiste eine bessere Wohnqualität.

 

 


Beschluss:

 

I.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 269, Kennwort: "Hofstelle Sandmann", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich bei einer Gegenstimme