Sitzung: 07.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 040/12
00:10:20
Herr Aumann erläutert rückblickend einige
Entscheidungswege bis hin zum Aufstellungsbeschluss.
Die äußere Erschließung wurde mehrfach geändert (Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger Straßen.NRW, Einmessung der Bäume). Die innere Erschließung
sei auf Wunsch des externen Planers als Schleifenerschließung übernommen. Der
Erhalt aller vorhandenen Bäume sei eine Vorgabe des Umweltberichtes und daher
in das Konzept und in die Festsetzungen übertragen worden. Herr Aumann führt
weiter aus, dass zurzeit ein drei Meter hoher Wall hin zur Bundesstraße als
Lärmschutz für die Wohnbebauung durch den Planer vorgegeben worden sei. Dennoch
seien zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen nötig. Über eine mögliche
Reduzierung der Lärmschutzmaßnahmen könne die weitere Beteiligungsphase Auskunft
geben.
Zum städtebaulichen Konzept erläutert Herr
Aumann, dass das Baugebiet für großzügige Grundstücke ausgerichtet werden solle,
auf denen komfortable Einfamilienhäuser errichtet werden könnten. In der
Gestaltung der einzelnen Baukörper seien die Bauinteressenten weitesgehend frei,
es seien nur rahmensetzende Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen.
Herr Gude bedankt sich zunächst bei der
Verwaltung für die Arbeit an diesem Projekt. Er fragt nach, ob der Fuß- und Radweg
zur Stefan-Zweig-Straße notfalls von einem Rettungswagen befahren werden könne.
Herr Gude erkundigt sich weiter nach dem städtebaulichen Vertrag, ob dieser
bereits geschlossen worden sei.
Herr Löcken regt an, in einigen Bereichen
planungsrechtlich Doppelhäuser und auch die Konstruktion von Flachdächern
möglich zu machen. Seiner Meinung nach bringe dies eine Auflockerung in das
Gebiet hinein.
Herr
Herr Schröer antwortet, dass der Fuß- und
Radweg von der Breite her für einen Rettungswagen ausreiche.
Ein städtebaulicher Vertrag sei bisher nur
über die Planungskosten geschlossen. Vor der Offenlage werde ein weiterer
Vertrag vorbereitet, der Details der Erschließung usw. regele.
Herr Aumann ergänzt, dass der Entwurf dieses
städtebaulichen Vertrages bereits vorliege, einige Detailfragen noch geklärt
werden müssten. Bezogen auf die Baukörper sei mit den geplanten Festsetzungen durchaus
der Bau von Doppelhäusern, die allerdings auf einem Grundstück setehn müssten,
möglich; vor einer endgültigen Festlegung möchte die Verwaltung zunächst jedoch
die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abwarten. Eine Gestaltung mit
Flachdächern sehe Herr Aumann dagegen eher kritisch; für den wirtschaftlichen
Erfolg und für eine Wohnqualität eines Baugebietes sei eine Harmonie der
wahrnehmbaren städtebaulichen Parameter – und dazu gehöre auch die Dachform - unerlässlich.
Herr Thüring regt an, den zukünftigen
Grundstückseigentümern die Gestaltung selber zu überlassen. Die Verwaltung
müsse Baugebiete nicht immer reglementieren. Im Bereich Salzweg sei das sehr
gut gelungen.
Herr Aumann stimmt zu, dass
abwechslungsreiche Baugestaltung durchaus ein Beitrag für die Attraktivität
eines Baugebietes sein könnte. Er gibt zu Bedenken, dass jedoch ein Mindestmaß
an Regeln für ein Baugebiet vorgegeben werden sollte. Hierdurch könne ein
Baugebiet eine eigene Marktposition einnehmen, präge einen eigenen Standort und
gewährleiste eine bessere Wohnqualität.
Beschluss:
I.      Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 269, Kennwort: "Hofstelle Sandmann", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â mehrheitlich bei einer Gegenstimme