Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Schröer verweist auf die Vorlage. Er erklärt, dass die Vorlage im Schulausschuss am 29.01.2013 beraten worden und ein einstimmiger Beschluss gefasst worden sei.

 

Herr Hagemeier weist darauf hin, dass wenn Schulstandorte reduziert werden, die Gebäude immer noch im Eigentum der Stadt Rheine stehen und somit unterhalten werden müssen. Er möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit dieser Kenntnisnahme nicht einer Reduzierung der Schulstandtorte zugestimmt werde.

 

Herr Kuhlmann verweist auf die klaren Worte der Bürgermeisterin, wie nach ihrer Meinung nach mit den Schulstandorten umzugehen sei. Er finde es richtig, darauf hinzuweisen, dass hier auch eine Chance bestehe, Kosten zu reduzieren. Bedenklich sehe er die Tatsache, dass die Stadt Rheine unter dem empfohlenen Richtwert der KGSt für die Bauunterhaltung liege. Dies habe zur Folge, dass jedes Jahr Kapital durch die fehlende Unterhaltung der Liegenschaften, vernichtet würde.

Herr Kuhlmann bittet die Politik auf sich auch hierüber Gedanken zu machen, ob dies der richtige Ansatz sei.

 

Herr Wessling fragt an, warum die Umbaukosten für die Gesamtschule in der vorliegenden Vorlage nicht berücksichtigt seien. Nach seinen Informationen gebe es an der Gesamtschule einen Umbaubedarf z.B. des Lehrerzimmers und des Sekretariats. Außerdem möchte er wissen, ob es richtig sei, dass wenn der Schulbetrieb an der Overbergschule auslaufe und die Sporthalle keine schulische Nutzung mehr erfahre, die Halle dauerhaft für den Vereinssport freigegeben werde.

Er sei der Meinung, dass dann die 50.000 Euro für den Erhaltungsaufwand in die Maßnahmenliste fließen können.

 

Herr Grimberg erklärt, dass Anträge für Umbaumaßnahmen bezüglich des Lehrerzimmer und des Sekretariats der Gesamtschule gestellt werden. Diese Maßnahmen seien dann Umbaumaßnahmen und würden nicht zum Erhaltungsaufwand gehören, weil hier eine Funktionsänderung vorgenommen würde. Darüber müsse dann der Schulausschuss separat beraten, ob hierfür Geld bereitgestellt werde. Kleine Umbaumaßnahmen würden in Rücksprache mit der Schulverwaltung aus dem Budget der Bauunterhaltung gezahlt.

Bezüglich der Overbergschule erläutert Herr Grimberg, muss abgewartet werden, ob die Schule auslaufend gestellt werde. Um die Renovierung des Hallenbodens zu befürworten, müsse die Halle für den Vereinssport dauerhaft zur Nutzung stehen. Die Renovierung des Hallenbodens soll erst dann stattfinden wenn fest stehe, dass die Halle eine dauerhafte Nutzung durch den Vereinssport erfahren werde.

 

Herr Hagemeier teilt mit, dass er bestürzt sei, dass es im Gymnasium Dionysianum schon jetzt Schwierigkeiten mit Staunässe in der Attika der neuen Fenster und der Sporthalle gebe. Er sei verwundert, dass keine Regressansprüche gegen das Architekturbüro oder die Baufirma mehr geltend gemacht werden können und die Anspruchsfristen abgelaufen seien.

 

Herr Kuhlmann bestätigt, dass in diesem Fall die Verjährungsfrist leider abgelaufen sei. Ein Anspruch sei somit nicht mehr durchzusetzen. Dies sei kein Verschulden der Verwaltung sondern folge einer gesetzlichen Vorgabe. Man habe bei dem beauftragten Architekturbüro davon ausgehen können, dass die Bauabnahmen ordnungsgemäß erfolgt seien. Dieser Fall zeige aber deutlich, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinander gehen.

 

Herr Winkelhaus weist darauf hin, dass in Punkt 2.31 die Prüfung technischer Anlagen aufgeführt seien obwohl sie nicht in die Bauunterhaltung gehören. Die Prüfung technischer Anlagen gehöre zu den Betriebskosten.

 

Herr Grimberg bestätigt dies. Dieser Punkt sei nachrichtlich aufgeführt, da die Kosten tatsächlich aus dem Erhaltungsaufwand bestritten würden.

 

Danach berichtet Herr Winkelhaus, dass es Probleme mit den Fenstern der Annetteschule gebe. Bei starken Regenfall und Schlagregen würde das Wasser durch die Fensterdichtungen gedrückt werden. Er möchte wissen, ob dies bekannt sei und im Budget berücksichtigt wurde.

 

Herr Grimberg sei das aktuelle Problem bei der Annetteschule nicht bekannt. Er teilt mit, dass schon vor einiger Zeit Fensterdichtungen an der Annetteschule erneuert wurden und die noch Bestehenden evtl. nicht genügend abschließen. Herr Grimberg sagt eine Überprüfung zu.

 

 

 


 

Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, die in der Anlage 2 genannten Erhaltungsmaßnahmen zu genehmigen.


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig