Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:18:55

 

Herr Gude erklärt, dass die CDU-Fraktion die vorgeschlagene Nutzung befürworte. Er fragt an, ob es möglich sei die Nutzung des angrenzenden Sportplatzes in die B-Plan Änderung mit einzubeziehen. Die Sportfreunde Gellendorf möchten den Sportplatz längerfristig nutzen und ggf. eine Flutlichtanlage installieren.

 

Herr Aumann verneint dies. Zunächst müsse eine konkrete Planung vorliegen. Daher sei es nicht sinnvoll, den Sportplatz mit einzubeziehen.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass die Aufstellung einer Flutlichtanlage auch unter Geltung des § 35 BauGB von der Verwaltung genehmigt werden könnte. Zunächst müsse jedoch eine Planung vorliegen, anhand derer geprüft werden könne ob Naturschutzrechtliche Gründe dagegen sprächen.

 


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 331, Kennwort: "Museumspark Feldbahnen" aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft mit ca. 4,6 ha die Flurstücke 46 und 47 tlw., Flur 24, Gemarkung Rheine rechts der Ems sowie eine kleine Teilfläche aus dem Flurstück 516, Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

Er wird begrenzt

 

im Norden:               durch das Flurstück 47, Flur 24, Gemarkung Rheine rechts der Ems,

 

im Osten:                 durch das Flurstück 47, Flur 24, Gemarkung Rheine rechts der Ems und durch die östliche Wegegrenze des am Westrand des Flurstückes 47, Flur 24, Gemarkung Rheine rechts der Ems verlaufenden Zufahrt,

 

im Süden:                 durch die Flurstücke 514 und 516, Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems,

 

im Westen:               durch die Flurstücke 508, 510, 519 und 386, Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 331, Kennwort: "Museumspark Feldbahnen", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig