Beratungsergebnis: zurückgestellt

00:48:47

 

Herr Linke berichtet, dass die vorliegende Vorlage ein Ergebnis des Unterausschusses Jugendarbeit/ Jugendhilfeplanung sei und bittet um Zustimmung.

 

Auf die Frage von Herrn Jansen, ob es ein einheitliches Verfahren in Bezug auf Prüfung der Führungszeugnisse bei den einzelnen Trägern gibt, antwortet Herr Neumann, dass es ein einheitliches Verfahren mit den freien Trägern gäbe. Mittlerweile sei man dabei, eine kreisweite Regelung zu finden, die im Jahr 2014 den Umgang mit Führungszeugnissen regele, so Herr Neumann.

Die betroffenen Personen müssen ihr Einverständnis dazu geben, dass der Träger Einsicht in ihr Führungszeugnis nimmt. Nach der Einsicht bekommt die Person sein/ihr Führungszeugnis zurück. Betroffen sind Ehrenamtler, die eine Veranstaltung mit Übernachtung begleiten. Rechtlich ist diese Vorgehensweise abgesichert; so Herr Neumann. Die Frage nach der Praktikabilität wird im Januar 2014 mit den Trägern besprochen, wonach evtl. das Verfahren noch einmal optimiert werden soll. Alle 3-5 Jahre muss man sein Führungszeugnis neu vorlegen. Dies sei eine praktikable Lösung, so Herr Neumann. Wenn aber jemand genau innerhalb dieser Zeit auffällig wird, wird er/sie durch das Vorlegen seines/ihres Führungszeugnisses nicht aufgedeckt werden können.

Auf die Frage von Herrn Jansen, ob es Teilnehmer bis 27 Jahre gibt, die an Freizeiten teilnehmen, antwortet Herr Neumann, dass man sich bei dieser Altersangabe an die gesetzlichen Vorgaben orientiert hätte. Praktisch nehme keiner in dem Alter einer an Freizeiten teil, wenn dann nur als Gruppenleiter, die dann auch als Gruppenleiter Zuschüsse bekommen.

 

Herr Timpe weist darauf hin, dass es mittlerweile rechtliche Gutachten gäbe, die die Dokumentation der Einsichtnahme in das Führungszeugnis in Frage stellen. Hierzu sei die Einwilligung des Vorlegenden einzuholen. Dies sei aus seiner Sicht nicht ganz unumstritten.

Herr Timpe regt an, gerade die kleinen Vereine zum Umgang mit Führungszeugnissen ausführlich zu informieren und zu beraten, da aus seiner Sicht hier Unklarheit bestehe. Bevor dieser Beschluss gefasst wird, sollten, so Herr Timpe, flächendecken alle freien Träger ausführlich informiert werden, alles andere halte er für Fahrlässig.

Weiterhin merkt Herr Timpe an, dass im Rahmen von Tagesveranstaltungen, z. B. Kinderferienparadies, die Betreuer ein Führungszeugnis vorlegen sollen. Einigkeit bestehe bei den freien Trägern, Tagesveranstaltungen hier rauszunehmen, es sei denn der Altersunterschied zwischen Teilenehmern und Leitung der Veranstaltung beträgt weniger als zwei Jahre. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung, seien sich die freien Träger auch hier einige, dass man da ein Führungszeugnis vorlegen sollte.

 

Herr Hülsbusch regt an, die Gruppenleiter besonders gut zu schulen, damit diese für den Kinderschutz sensibilisiert werden.

 

Herr Rick äußert seine Bedenken dahingehend, jetzt Richtlinien zu beschließen, wenn der Umgang mit der Thematik nicht klar ist für die Beteiligten. Er hätte sich eine ausführliche Information hierzu gewünscht.

 

Herr Gausmann stellt klar, dass das Bundeskinderschutzgesetz im Rahmen des Kinderschutzes die Einsicht der Führungszeugnisse der Ehrenamtler vorsieht und dem müsse man nachkommen.

Herr Gausmann räumt ein, dass die Informationszufuhr an die freien Träger anders vorgesehen war. Dies hang mit dem langen Abstimmungsprozess der anderen Jugendämter im Kreis zusammen. Man wollte eine kreisweite, gemeinsame Regelung zum Umgang mit Führungszeugnissen herausgeben. Aufgrund der Abstimmungsprozesse habe man bisher keine gemeinsamen Regelungen treffen können.

Herr Gausmann regt an, den 01.01.2014 in den Richtlinien zu belassen und den Beschluss mit einer Sternchenbemerkung zu versehen, die lautet: die Umsetzung tritt erst nach Umfangreicher Information der freien Träger der Jugendarbeit in Kraft.

 

Herr Timpe regt an, bei Internationalen Begegnungen, den Förderantrag später stellen zu dürfen. Nach den jetzigen Richtlinien, wäre die Antragsfrist am 30. Ok. 2013 gewesen.

Herr Dörnhoff spricht sich dafür aus, für dieses Jahr das Antragsverfahren zu den Internationalen Begegnungen, entsprechend anzupassen, damit überhaupt Anträge eingehen.

Herr Timpe hat weitere Redaktionelle Anregungen, die er mit Herrn Neumann klärt.

Herr Timpe teilt den Wunsch der AG 78 (Offene Kinder – und Jugendarbeit) mit, der eine deutliche Erhöhung der Förderung von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen von Offenen Einrichtungen, in Höhe von 50% vorsieht.

Weiterhin sieht Herr Timpe es als problematisch an, die Teilnehmer von Freizeitmaßnahmen dazu zu zwingen, ihren Bildungsgutschein für eine Freizeit auszugeben.

 

Herr Jansen regt an, den Unterausschuss noch einmal damit zu beauftragen, sich mit den Förderrichtlinien auseinanderzusetzen und diese trägerfreundlich zu gestalten.

Herr Jansen sieht es als folgerichtig an, dass die Bildungsgutscheine auch für Freizeitmaßnahmen eingesetzt werden, sofern sie nicht anderweitig eingesetzt sind, oder werden. Es solle darum gehen, die Bildungsgutscheine abzurufen und nicht die Teilnehmer zu etwas zu zwingen.

 

Herr Fühner macht einen Verfahrensvorschlag, dem der Ausschuss folgt.

Der geänderte Beschluss wird folgt abgestimmt:

 

 


Beschluss:

 

Die Richtlinien sollen im Unterausschuss am 08. Dezember 2013 noch einmal zur Beratung vorgelegt werden. Am 30. Januar 2014 soll es dann dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss soll mit einer rückwirkenden Terminierung zum 01.01.2014 versehen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig