Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ wie in der Anlage vorgeschlagen, neu zu fassen.
Die „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit“ treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Begründung:
Die aktuellen Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit datieren aus dem Jahr 2003. In den vergangenen 10 Jahren haben sich viele Rahmenbedingungen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit verändert, die eine Anpassung an die aktuellen Aufgabenstellungen sinnvoll erscheinen lassen.
Im Vorfeld der Überarbeitung haben zahlreiche Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendverbände und –organisationen stattgefunden.
So sind beispielsweise die Ergebnisse aus den regelmäßigen Auswertungstreffen der Veranstalter der großen Ferienlager in die Richtlinie zur Förderung der Freizeiten eingeflossen.
Auch werden einige Korrekturen an Förderpositionen vorgeschlagen, deren 2003 intendierte Förderabsicht nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.
Beispielhaft sei hier der Bereich des internationalen Jugendaustausches angeführt. Der Unterausschuss „Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ hat in seiner Sitzung am 23. September 2013 über der vorgelegten Entwurf der Verwaltung beraten und in einzelnen Positionen Korrekturen und Änderungsvorschläge vorgetragen. Die Neufassung wurde auch mit dem Fachbereich Recht und Ordnung –Rechtsamt- und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
In der Anlage sind
die Änderungsvorschläge in Synopse mit den aktuellen Richtlinien dargestellt.
Der Übersichtlichkeit halber sind die nach der Sitzung des Unterausschusses
vorgenommen Veränderungen in der Neufassung der Richtlinien grau markiert.
Zu den
Änderungsvorschlägen:
- Fahrten
und Zeltlager
In den Beratungen mit den Anbietern insbesondere der großen Ferienlager
wurde vorgetragen, dass die Grundförderung mit einem Betrag von 2,50 € pro Tag
und Teilnehmer weiterhin für notwendig erachtet wird, da die Kosten für
Infrastruktur (Schützenhallen, Zeltplatze etc.) insbesondere auch die Nebenkosten
stetig steigen.
Die Teilnehmergebühren für die Freizeiten sind für viele Familien
inzwischen an der Grenze des Leistbaren. Problematisch wird es insbesondere,
wenn mehrere Kinder aus einer Familie mitfahren wollen. Seit dem Wegfall von
Landesmitteln für Freizeiten der Kirchengemeinden, die damit in solchen Härtefällen
einen Ausgleich schaffen konnten, wird es immer schwieriger, Ermäßigungen zu
ermöglichen.
Inzwischen gehen einige Veranstalter von Ferienlagern dazu über, durch
Veranstaltungen wie Konzerte, Verkauf von Imbisswaren auf der Pfarrkirmes und
Akquise von Spenden zusätzliche Mittel einzuholen.
Es wird daher vorgeschlagen, Geschwisterkindern einen zusätzlichen Zuschuss
zu gewähren, um die Belastungen dieser Familien zu reduzieren.
Die bisherigen zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten für
Wohngeldempfänger und Bezieher von Hartz-IV-Empfänger sollen zusammengefasst
werden. Als Voraussetzung für die Gewährung ist die Vorlage eines Bildungs- und
Teilhabegutscheins beim Träger der Freizeit. Damit ist die Bedürftigkeit
eindeutig nachgewiesen. Außerdem können so nicht für andere Zwecke eingesetzte
Gutscheine zusätzlich eingesetzt werden.
Ein weiterer Hinweis aus der Praxis wird als Vorschlag aufgenommen: Das
Verhältnis 1:7 für Betreuer je Teilnehmer wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Dafür sprechen insbesondere zwei Gründe: In den Freizeiten fahren zunehmend
Kinder mit sozialen Auffälligkeiten mit. Viele Betreuerinnen und Betreuer haben
weniger Erfahrung, da sie nicht mehr über längere Zeiträume in der Organisation
tätig sind. Es wird daher vorgeschlagen, das Verhältnis 1:5 zu fördern.
Die Mehrausgaben lassen sich aus der Sicht der Verwaltung im Rahmen des
Budgets ausgleichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Vorschlag verwiesen,
die Förderung der Sachkosten in anerkannten Einrichtungen der Jugendarbeit
(Pos. IX) wegfallen zu lassen. Die Einsparungen haben in dieser Position ein
Volumen von 3.500 €.
In die Richtlinie soll die Verpflichtung zur Einholung erweiterter
polizeilicher Führungszeugnisse für Betreuerinnen und Betreuer aufgenommen
werden.
·
Internationaler
Jugendaustausch
Diese Förderposition wird aktuell nur noch vom Verein
Städtepartnerschaften in Anspruch genommen. Bei der Neufassung der Richtlinien
2003 erfolgte die Reduzierung der Förderung mit dem Hinweis auf die
Fördermöglichkeiten des Programms „Jugend für Europa“.
Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Fördervoraussetzungen von den Jugendverbänden
und –organisationen faktisch nicht zu erfüllen sind. So werden beispielsweise
keine bilateralen Austauschmaßnahmen gefördert, die eigentlich die Basis für
eine kontinuierliche Partnerschaft wären.
Vorgeschlagen wird daher, eine Projektförderung einzuführen, für die
Mittel im Jahr vor dem Austausch beantragt werden müssten, damit sie im
Haushalt des folgenden Jahres zur Verfügung gestellt werden können.
Wegen der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Finanzierungsmodalitäten
wird vorgeschlagen, die Projekte im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung,
Jugendarbeit und Kindertagesstätten vorzustellen und zu entscheiden.
Alternativ kann die Richtlinie entfallen. In diesem Fall sollte für den
Besuch der Gäste aus dem Partnerland eine entsprechende Formulierung in die
Richtlinie „Fahrten und Zeltlager“ aufgenommen werden.
- Stadtranderholung
Die Stadtranderholungsmaßnahmen werden in gleichem Umfang wie Fahrten
und Zeltlager gefördert. Auch hier wird von den Veranstaltern Caritasverband
und
- Kinderferienparadies
Kein Änderungsvorschlag
- Schulung
von Jugendleiter(innen), Helfer(innen) sowie ehrenamtlichen
Mitarbeiter(innen) in der Jugendarbeit
Die Qualifizierung der ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit wird
weiterhin einen besonderen Stellenwert haben: Zum einen kommen neue
Anforderungen, wie die Gewährleistung
des Kinderschutzes oder die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als
zusätzliche Schwerpunkte in die Ausbildungsprogramme.
Zum anderen verkürzen sich die Zeiträume, in
denen junge Menschen als Ehrenamtliche zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch
die Reduzierung der Schulzeit.
Von allen Beteiligten wird daher
vorgeschlagen, die bisherige Förderung nicht zu reduzieren.
Die Verwaltung schlägt hier lediglich vor,
die Position 3.2.3. Veranstaltungen mit mindestens 2,5 Stunden Bildungsarbeit
ohne Übernachtung zu streichen, da sie bisher nicht in Anspruch genommen wurde.
- Veranstaltungen
Nach dieser Richtlinie werden aktuell alle
Veranstaltungen von Trägern der Jugendarbeit gefördert, die über den Rahmen der
normalen Angebote hinausgehen. Beispiele sind Open-Air-Konzerte,
Veranstaltungen zum Weltkindertag, Angebote zu Vereinsjubiläen etc.
Es wird vorgeschlagen, künftig gezielt
Projekte zu aktuellen Themen der Jugendarbeit zu fördern, die Innovationen und
neue Ansätze in der praktischen Arbeit der Jugendorganisationen fördern.
- Erwerb,
Bau und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit
Kein Änderungsvorschlag
- Betriebskosten
Kein Änderungsvorschlag
- Förderung
der Sachkosten in anerkannten Einrichtungen der Jugendhilfe
Diese Position wurde 2003 in die Richtlinien aufgenommen, um die Sachkosten
der Jugendräume von 5 Sportvereinen und des Heimatvereins Hauenhorst weiter zu
fördern. Diese Träger können seither maximal 640,00 € pro Jahr für Sachkosten
ihrer Einrichtung erhalten. Es wird vorgeschlagen, die Position entfallen zu
lassen, da die Erfahrung mit den gestellten Anträgen gezeigt hat, dass für die
meisten der beantragten Projekte und Gegenstände eine Förderung auch nach
anderen Positionen der Richtlinien möglich wäre.