Herr Linke berichtet, dass im Arbeitskreis Schulstruktur umfangreich über diese Thematik diskutiert wurde. Die Einrichtung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe nach dem Modell „Schule von acht bis eins“ an einer OGS-Schule würde Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € pro Jahr, die bei der Stadt Rheine verbleiben würden, verursachen, soweit der einmalige Landeszuschuss in Form der Betreuungspauschale nicht in Anspruch genommen werden kann.

 

Frau Overesch erklärt, dass die CDU-Fraktion im vergangenen Jahr einen Antrag zur Ausweitung der Betreuung an den Grundschulen gestellt habe. Die Verwaltung sei tätig geworden und habe ein Konzept, welches den aktuellen Stand und die zu erwartenden Bedarfe darstelle, erarbeitet. Auf Grund der im Zuge der durchgeführten Elternbefragung festgestellten 400 fehlenden Betreuungsplätze (erweiterte Betreuung) sei ein sofortiger Handlungsbedarf erforderlich.

 

Herr Brunsch wünscht sich eine Realisierung der zusätzlichen Betreuung an den Schulen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

 

Herr Linke informiert auf Anfrage von Herrn Mollen, dass die Aufwendungen des Schulträgers mit ca. 18.000,00 € pro zusätzlicher Betreuungsgruppe zu veranschlagen seien. Vom Land werde gruppenzahlunabhängig eine einmalige Betreuungspauschale (5.500,00 €) je Schule gewährt und von den Eltern Beiträge (ca. 6.000,00 €) eingezahlt. Für jede weitere einzurichtende Gruppe an einer Schule müssen mit Kosten in Höhe von ca. 12.000,00 € / Jahr kalkuliert werden.

 

Herr Mollen erklärt, dass bei einem gleichzeitigen Betreuungsangebot („OGS“ und „Schule acht bis eins“) nicht die doppelte Förderung gewährt werde. Bei einem zusätzlichen Bedarf von 400 Betreuungsplätzen kommen auf die Stadt Rheine Kosten in Höhe von 130.000,00 € / Jahr zu. Es sei daher zu klären, an welchen Schulen mit weiteren Betreuungsangeboten begonnen werden könne.

 

Frau Overesch weist darauf hin, dass es in Rheine bereits drei Grundschulen gebe, die die Betreuung „8-1“ anbieten. Anschließend erklärt sie, dass von ihrer Fraktion zum Ende der Diskussion ein geänderter Beschlussvorschlag formuliert werde.

 

Herr Brunsch verdeutlicht, dass eine Umsetzung an den Schulen, die die Möglichkeit hierzu bieten, schnellstens erfolgen solle.

 

Frau Overesch trägt den geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor:

„Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass an Schulen die Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu Beginn des Schuljahres 2014/15 eingeführt wird, wo die Schulkonferenzen sich dafür aussprechen und ein Träger vorhanden ist.“

 

Herr Mollen schlägt hierzu folgende Ergänzung vor:

„Begleitend ist für den Grundschulbereich ein Gesamtkonzept zu entwickeln.“

 

Herr Linke weist abschließend darauf hin, dass im Haushaltsjahr 2014 für dieses Vorhaben keine Mittel veranschlagt seien. Die Verwaltung werde versuchen, im Rahmen von Budgetumschichtungen oder durch Gespräche mit dem Kämmerer eine Deckung der erforderlichen Finanzmittel zu erreichen. Auch sei eine Berücksichtigung bei den Budgetverhandlungen für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Betreuungssituation an den Rheiner Grundschulen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass an Schulen die Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu Beginn des Schuljahres 2014/15 eingeführt wird, wo die Schulkonferenzen sich dafür aussprechen und ein Träger vorhanden ist.

 

Begleitend ist für den Grundschulbereich ein Gesamtkonzept zu entwickeln.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig