Beratungsergebnis: geändert beschlossen

IB2785

 

Herr Niehues äußert die Meinung, dass die Möglichkeit zur Errichtung von Gebäuden mit Pultdächern im Gebiet von Elte ausgeschlossen werden sollte, weil diese nicht zum Ortsbild passen würden. Er fragt die Verwaltung, wie ein solcher Ausschluss zu realisieren sei.

 

Nach ausführlicher Diskussion über geeignete Dachformen zur Erhaltung der dörflichen Struktur in Elte stellt Herr Niehues den Antrag, durch eine Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan den Bau von einseitigen Pultdächern auszuschließen.

 

Frau Gellenbeck schlägt zusammenfassend vor, durch eine Festsetzung im Bebauungsplan den Bau von einseitigen Pultdächern auszuschließen und durch Abstimmung der Planungsabteilung mit der Liegenschaftsabteilung ggf. auf die Planung vor Vergabe der städtischen Grundstücke einzuwirken und dabei den dörflichen Charakter Eltes zu berücksichtigen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der von Frau Gellenbeck vorgeschlagenen Verfahrensweise zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung einseitiger Pultdächer durch entsprechende schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan auszuschließen.  


Abstimmungsergebnis:           einstimmig