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Herr Brauer dankt der Verwaltung für die sehr ausführliche Vorlage.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt anhand von Lageplänen die wesentlichen Veränderungen in der Vorlage.

 

Herr Radau möchte wissen, ob die Verbreiterung des Bürgersteiges auf 2 m Breite auch an der Heinrichstraße geplant sei, da der Gehweg dort nur 1,60 m breit ist. Er erklärt, dass er mit einem 70 cm breiten Rollator ausprobiert habe, an einer Mülltonne mit 70 cm Tiefe vorbeizukommen. Er habe festgestellt, dass dies sehr schwierig und noch schwieriger der Begegnungsverkehr von zwei Rollatoren sei. Er finde, dass eine Gehwegbreite von 1,60 m sehr grenzwertig sei.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass der Gehweg der Heinrichstraße weiterhin eine Breite von 1,60 m haben werde.

 

Herr Dr. Konietzko fragt an, wie es sein könne, dass es keine Veränderung in den Kosten zwischen der 1. und 2. Offenlage gebe. Er möchte wissen, wie der Investitionsplan genau aussehe.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass es kostentechnisch kaum Veränderungen gebe, ob ein Gehweg oder eine Fahrbahn gebaut werde. Das heißt, wenn ein Gehwegbereich zu Lasten der Fahrbahn vergrößert werde, habe dies keinen wesentlichen Einfluss auf die Kostenschätzung. Er führt aus, dass die im Haushalt veranschlagten Kosten nicht aufgrund eines Abwägungsbeschlusses angepasst werden. Diese Anpassung erfolge, wenn Beträge zur Auszahlung kommen. Weiter weist er darauf hin, dass die Verwaltung bemüht sei, eine wirtschaftliche Lösung zu finden.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass es der Wunsch der Anlieger in der Bannewiese sei, den Charakter der Straße mit Kopfsteinpflaster so weit wie möglich zu erhalten. Er frage sich, ob es eine Möglichkeit gebe, aus dieser einen gesamten Maßnahme drei einzelne Maßnahmen zu machen, damit die Anlieger der Veit- und Heinrichstraße den Wunsch der Anlieger in der Bannewiese nicht mittragen müssen.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man aus Wirtschaftlichkeitsgründen diese drei Straßen in eine Maßnahme zusammengefasst habe. Dadurch erhalte man nur einen Unternehmer, bei dem man für die größere Maßnahme einen besseren Preis erzielen könne. Auch fallen nur einmalig Baustelleneinrichtungskosten an, und man erhalte einen koordinierten Ablauf von nur einem Bauunternehmer. Er erklärt, dass man hierdurch Einsparungen in Höhe von ca. 10 % auf die Gesamtsumme der Baukosten erreichen könne. Aufgrund dessen halte die Verwaltung die Art der Durchführung an dieser Stelle für sinnvoll. Was das Kopfsteinpflaster in der Bannewiese betreffe, sei dies ein Thema für das Abwägungsverfahren. Er weist darauf hin, dass das Kopfsteinpflaster von den Anwohnern der Bannewiese gewünscht wurde und auch von der Politik unterstützt worden sei.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass die Baumaßnahme mit 1.029.000,00 Euro geplant sei und es eine Ersparnis durch die Zusammenfassung der Maßnahme in Höhe von ca. 100.000,00 Euro gebe.

 

Herr Dr. Vennekötter kann dies bestätigen. Aus der jetzigen Lage heraus und aus der Erfahrung mit anderen Baumaßnahmen könne man dies so sagen.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass es klar sei, dass die Kanalisation erneuert und dadurch auch die Straße erneuert werden müsse. Er frage sich allerdings, was dies mit den Bürgersteigen zu tun habe. Nach seiner Information gebe es eine DIN 4124, die ausführe, dass Bürgersteig und Straßenaufbruch nichts miteinander zu tun haben und die Bürgersteige so abzusichern seien, dass sie nicht abstürzen können.

 

Herr Dr. Vennekötter erläutert, dass durch den Kanalausbau eine Erneuerung der Straße erforderlich werde. Wenn die Straße nur im Bereich des Kanals erneuert würde, gebe es dadurch einen neuen und alten unzureichenden Straßenaufbau. Bei der Erneuerung der Straße bis hin zu einer Tiefe von ca. 55 cm sei es nicht möglich, die Bordsteine entsprechend abzusichern. Daraus folge, dass der Gehweg mit erneuert werden müsse. Eine teilweise Erneuerung des Gehweges werde aus den gleichen Gründen, die die Straße betreffen, von der Verwaltung abgelehnt. Diese dann entstehenden Übergansbereiche zwischen alt und neu, würden einen erhöhten Unterhaltungsaufwand verursachen und diese Maßnahme zu einer Instandsetzungsmaßnahme werden lassen. Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass die Maßnahme dann nur eine Instandsetzungsmaßnahme sei, bei der die Kosten alleine durch die Stadt zu tragen seien. Im Sinne der Kostengerechtigkeit könne dies aber so nicht vertreten werden.

 

Herr Dr. Konietzko merkt an, dass man bei einer Begehung im Bereich der Bannewiese festgestellt habe, dass nicht alle Bürgersteige abgängig seien. In der Heinrichstraße seien Gehwege mit entsprechenden Abgrenzungen erneuert worden, da neue Leitungen verlegt werden mussten. Er möchte wissen, ob diese Bürgersteige auch erneuert werden.

 

Dr. Vennekötter erklärt, dass bei Leitungserneuerungen nur ein Teil des Gehweges aufgenommen werden müsse. Hätte man den Gehweg damals ganz aufgenommen, wäre daraus eine Beitragspflicht entstanden. Dies sei damals aber nicht gemacht worden.

 

Herr Dr. Konietzko berichtet, dass vor 10 Jahren die Adolfstraße erneuert worden sei. Man sei damals auf den politischen Willen eingegangen nur eine Instandhaltung durchzuführen. Er stelle fest, dass diese Maßnahme ohne Bürgersteige schon viele Jahre halte. Was würde passieren, wenn dies in den drei weiteren Straßen jetzt auch so gemacht werde.

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass man dadurch eine gerechte Kostenverteilung in erheblicher Weise verletzen würde. Wenn man darüber nachdenke, wem die Straße diene, müsse man sagen, allen, die sie nutzen, aber am meisten den Anwohnern. Wenn die Straßen jetzt nur instandgesetzt würden, könne keine Beitragspflicht entstehen und die Kosten müsste die Allgemeinheit tragen. Aus seiner Sicht könne dies nicht Sinn einer satzungsmäßig verankerten gerechten Kostenverteilung sein.

 

Herr Dr. Konietzko weist darauf hin, dass bei dieser Maßnahme das jetzt neue Informationsverfahren für Anlieger über anstehende Beitragserhebungen, Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge noch nicht angewandt wurde. Es seien in der Bannewiese nur Schilder zur Information angebracht worden, was verständlicher Weise unter den Anwohnern zu viel Aufruhr geführt habe.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass man gerade im Hinblick auf diese Maßnahme die Informationsmöglichkeiten der Stadt noch einmal überdacht und durchleuchtet habe. Man sei jetzt in der Übergangsphase von der alten zur neuen Informationspolitik. Für diese Maßnahme werde man nach Beschlussfassung ein Informationsschreiben an jeden einzelnen Anlieger schicken und auf der Basis der aktuellen Kostenschätzung die voraussichtlichen Beiträge darstellen.

 

Herr Weßling möchte die Aussagen bezüglich des Verfahrens von Herrn Dr. Konietzko unterstützen. Auch er könne bestätigen, dass es in der Vergangenheit immer wieder Situationen gegeben habe, wo sich Bürger nicht genug informiert gefühlt haben. Er teilt mit, dass auch er das neue Informationssystem favorisiere. Die SPD-Fraktion stelle sich allerdings die Frage, ob auf die Pflasterung im Kreuzungsbereich der Bannewiese verzichtet werden könne und ob sich dadurch Einsparpotenzial ergeben würde. Außerdem weist Herr Weßling darauf hin, dass am Friedensplatz/Friedensstraße zweimal am Tag ein Linienbus fahre, der dort Kinder mit Behinderung befördere. Des Weiteren möchte Herr Weßling wissen, wie hoch eine Ersparnis sei, wenn man auf Parkbuchten verzichten würde.

 

Dr. Vennekötter erklärt, dass der Busverkehr berücksichtigt sei. Bezüglich der Aufpflasterung im Kreuzungsbereich der Bannewiese sei es kostentechnisch unerheblich, ob eine Fläche gepflastert oder asphaltiert werde. Zu den Parkbuchten erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass es auch hier unerheblich sei, ob eine Fläche gepflastert oder asphaltiert werde, da der Unterschied im Quadratmeterpreis gering sei, sodas man daraus keine Kostenvorteile generieren könne.

 

Herr Brauer fragt an, ob man den Anlagebereich um den Teil am Bahndamm, wo drei Leuchten aufgestellt werden sollen, reduzieren könne, damit dieser Abschnitt aus der Abrechnung heraus genommen werden kann.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass dies abrechnungstechnisch nicht möglich sei, da ein Anlagebereich nach den Rahmenbedingungen des Beitragsrechts geschaffen werden müsse und dieser Bereich nicht nach bautechnischen Erwägungen erstellt werden könne.

 

Herr Weßling bittet sicherzustellen, dass die Bäume am Friedensplatz durch die Baumaßnahme nicht geschädigt werden.

 

Herr Roling erklärt, dass der Bereich der Bäume noch erweitert werde.

 

Um 17:52 Uhr unterbricht Herr Brauer auf Antrag der CDU-Fraktion die Sitzung um 10 Minuten. Um 18:52 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

 

Im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung erklärt Herr Dr. Konietzko, dass es bezüglich des Kopfsteinpflasters keine Änderungen geben soll. Die Situation der Parkbuchten bittet er, noch einmal von der Verwaltung zu erläutern.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die Parkbuchten der Höhe nach abgesetzt und dann in Pflasterbauweise ausgeführt werden. Durch die abgesetzte Höhe erhalte man eine Verkehrsberuhigung. Wenn die Parkbuchten das gleiche Niveau erhalten wie die Fahrbahn, würde sich für den Verkehr eine breitere Fahrbahn ergeben und eine erhöhte Verkehrsgeschwindigkeit entstehen. Zur Kostenseite könne er sagen, dass es auch hier unerheblich sei, ob gepflastert oder asphaltiert werde.

 

Herr Dr. Konietzko wünscht noch Informationen zum Umfang der Maßnahme und zum Zeitpunkt des Baubeginns. Er fragt an, ob das ganze Gebiet auf Blindgänger untersucht worden sei.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass eine Überprüfung bezüglich Blindgänger stattgefunden habe oder noch stattfinden werde. Bezüglich der Zeiten werde man möglichst schnell ausschreiben um schon im Mai d. J. mit dem Ausbau beginnen zu können. Er gehe von einer Bauzeit von einem Jahr aus. Herr Dr. Vennekötter teilt mit, dass jetzt ein Informationsschreiben bezüglich des voraussichtlichen Beitragssatzes an die Anlieger geschickt werde. Wenn die Ausschreibung abgeschlossen sei und das Bauunternehmen feststehe, werde die TBR die Anlieger zeitnah weiter informieren.

 

Herr Brauer möchte wissen, wann die Zahlungen der Anwohner fällig werden.

 

Herr Gawollek erklärt, dass die Beitragsabteilung recht kurzfristig ein Informationsschreiben versende, in dem auch erste Zahlen genannt werden. Grundlage hierfür können zunächst nur die kalkulierten Kosten sein. Die Vorausleistungserhebung werde nach Baubeginn erfolgen. Der Vorausleistungsbetrag wird auf der Basis der dann vorliegenden Ausschreibungsergebnisse gebildet. Er erklärt, dass die Beitragssätze immer wieder den neuesten Erkenntnissen angepasst werden. Herr Gawollek weist darauf hin, dass die Mitarbeiter der Bauverwaltung den Anliegern für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Herr Radau fragt an, ob der Anliegerbeitrag auch in Raten gezahlt werden könne.

 

Herr Gawollek erklärt, dass Ratenzahlungen und Stundungen ein sehr sensibles Thema seien. Da diesbezüglich enge Grenzen zu beachten seine, könne dies nur in Einzelgesprächen mit der Bauverwaltung geklärt werden.

 

Herr Weßling bittet zu überprüfen, ob, dort wo es Einbahnstraßenregelungen gebe, diese dem Radverkehr beidseitig freigegeben werden können.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

  Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straßen:

 

In der Bannewiese/ Friedensplatz/ Heinrichstraße/ Veitstraße (Frieden-straße bis Heinrichstraße)  

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt/Betonsteinpflaster/       Natursteinpflaster

 

2.        Parkstreifen aus Betonsteinpflaster, anthrazit mit Unterbau

 

3.        beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflasterplatten, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

       

4.        Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich bei einer Gegenstimme