03:21:00

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass der heutige Beschluss sich auf den  baulichen Ausbau beziehe und nicht auf die Bildung einer Erschließungseinheit.

 

Herr Kahle bittet, im Sinne einer gerechten großräumigen Lösung zu prüfen, ob mit noch weiteren Nebenstraßen, wie z. B. Thiestraße, Nielandstraße, Albert-Stienemann-Straße, Heinrich-Hembrock-Straße, Josef-Schepers-Straße, eine gesamte Erschließungseinheit gebildet werden könne, da alle Straßen in gleichen Maßen Nutzen aus dem Ausbau ziehen können. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der veränderten gesetzlichen Grundlage des § 130 (2) Satz 3 BauGB könnte dies evtl. möglich und somit ein Beitrag zu einer zufriedenstellenden Lösung sein. Außerdem bittet er die Verwaltung, darauf zu achten, dass nur qualifizierte und zuständige Personen Auskunft zu Beiträgen und Beitragszahlungen erteilen.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass dies schon veranlasst und darauf hingewiesen worden sei. Bei Fragen zu Beitragszahlungen und Beitragsrecht sei immer auf die Bauverwaltung zu verweisen. Aber auch dort werde man sich bezüglich der Herausgabe von Zahlen zurückhalten.


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße:

 

 

Albert-Stienemann-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

 

a) Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der

vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,00 m breiten

Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.

 

 

b) Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c) Begrünung:

 

Anlegung eines 2,00 m breiten Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung

und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

 

d) Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die vorh. Kanalisation

 

 

 

 

 

e) Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m.

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I".

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

Albert-Stienemann-Straße  (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

  

         Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

        

 

       1. Mischfläche, bestehend aus

 

           a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke 

aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

         2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

       3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig