Sitzung: 17.03.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 106/16
03:21:00
Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass der heutige Beschluss sich auf den baulichen Ausbau beziehe und nicht auf die Bildung einer Erschließungseinheit.
Herr Kahle bittet, im Sinne einer gerechten großräumigen Lösung zu prüfen, ob mit noch weiteren Nebenstraßen, wie z. B. Thiestraße, Nielandstraße, Albert-Stienemann-Straße, Heinrich-Hembrock-Straße, Josef-Schepers-Straße, eine gesamte Erschließungseinheit gebildet werden könne, da alle Straßen in gleichen Maßen Nutzen aus dem Ausbau ziehen können. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der veränderten gesetzlichen Grundlage des § 130 (2) Satz 3 BauGB könnte dies evtl. möglich und somit ein Beitrag zu einer zufriedenstellenden Lösung sein. Außerdem bittet er die Verwaltung, darauf zu achten, dass nur qualifizierte und zuständige Personen Auskunft zu Beiträgen und Beitragszahlungen erteilen.
Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass dies schon veranlasst und darauf hingewiesen worden sei. Bei Fragen zu Beitragszahlungen und Beitragsrecht sei immer auf die Bauverwaltung zu verweisen. Aber auch dort werde man sich bezüglich der Herausgabe von Zahlen zurückhalten.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Albert-Stienemann-Straße:
Albert-Stienemann-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein
Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer
Bereich:
Pflasterung
eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der
vorgegebenen
Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,00 m breiten
Mischfläche aus
grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau.
b) Parken:
Pflasterung von
2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit,
d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung eines
2,00 m breiten Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung
und mit
Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die vorh. Kanalisation
e) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe
von 4,50 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße
Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort:
"Mesum – Nord I".
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der
Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort:
"Mesum – Nord I" erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Albert-Stienemann-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau
im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und
Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke
aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung
und Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig