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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I".

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 19. April 2016 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Albert-Stienemann-Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

Albert-Stienemann-Straße  (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

         Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

       1. Mischfläche, bestehend aus

           a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke 

aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung

c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

         2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

       3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:          einstimmig