Sitzung: 15.09.2016 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 265/16
00:44:17
Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.
Beschluss:
Zu
I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung
aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss
beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Aus-bau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis
Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße
Ost":
Dechant-Pietz-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen
verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle,
bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche (5,00 m bis 7,00 m im
nörd-südlich verlaufenen Fahrbahnabschnitt) aus grauem bzw. rotem
Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12
b) Parken:
Pflasterung von 2,00 m breiten Parkständen
(Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
Anlegung von 2,00 m breiten Grünbeeten mit/ohne
Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche
Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=9
cm
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen
und 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m
Fuß- und Radwege
Ausbau zweier Fuß-/Radwege
als Verbindung zur Schorlemerstraße und zum Spielplatz/Grünfläche auf südlicher
Seite
a)
Bauweise:
Pflasterung von zwei
Geh-/Radwegen in 2,00 m bis 3,00 m Breite in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm,
mit Unterbau
b) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
c) Entwässerung:
Entwässerung mittels Straßenablauf mit
Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
Entwässerung durch Versickerung in den
Grünstreifen
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses
den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis
Sperberweg/Pirolweg) im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort:
"Schmale Straße Ost".
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Dechant-Pietz-Straße“
(B-Plan Nr. 60z „Schmale Straße Ost“)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für
den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße
(Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße
Ost" erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
„Dechant-Pietz-Straße“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün,
bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig