Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:44:17

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Vorlage verwiesen.


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Aus-bau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße Ost":

 

Dechant-Pietz-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche (5,00 m bis 7,00 m im nörd-südlich verlaufenen Fahrbahnabschnitt) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,00 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,00 m breiten Grünbeeten mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=9 cm

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m 

 

 

Fuß- und Radwege

 

Ausbau zweier Fuß-/Radwege als Verbindung zur Schorlemerstraße und zum Spielplatz/Grünfläche auf südlicher Seite

 

a)       Bauweise:

 

Pflasterung von zwei Geh-/Radwegen in 2,00 m bis 3,00 m Breite in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm, mit Unterbau

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

c)    Entwässerung:

 

Entwässerung mittels Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal  

 

Entwässerung durch Versickerung in den Grünstreifen

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg) im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße Ost".

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Dechant-Pietz-Straße“

(B-Plan Nr. 60z „Schmale Straße Ost“) 

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der "Dechant-Pietz-Straße (Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort: "Schmale Straße Ost"
erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

„Dechant-Pietz-Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

                

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig