Sitzung: 06.02.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 001/08
Da die Tagesordnungspunkte 7 und 8 in einem sachlichen Zusammenhang stehen, werden sie gemeinsam beraten.
IA3212
I. Beratung
der Stellungnahmen
1 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2 Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Bezirksregierung
Münster, Dezernat 53 – Umweltüberwachung
Stellungnahme vom 6. November 2007
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Aufgrund der unmittelbaren Wohnnachbarschaft dieses Kfz-Betriebes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um so die Verträglichkeit nachzuweisen.
Der schalltechnische Bericht ist Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung.
Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass durch den Betrieb der geplanten Kfz-Werkstatt im Bereich der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Geräuschemissionen zu erwarten sind.
Durch die projektierte Anordnung der Baukörper als aktive Maßnahme wird sichergestellt, dass der gemäß Abstandserlass vom 6. Juni 2007 erforderliche Abstand – 100 m zwischen einer Kfz-Werkstatt und einer Wohnbebauung – nicht erforderlich wird.
Insofern kann festgestellt werden, dass der Immissionsschutz sichergestellt ist und somit den Anregungen des Dezernates 53 – Umweltüberwachung – Rechnung getragen wird.
2.2 Sonstige Stellungnahmen
Es wird
festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 221 und 317, Flur 10, Gemarkung Rheine-Mesum, und befindet sich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.
Abstimmungsergebnis: einstimmig