Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IA3212


I.   Beratung der Stellungnahmen

 

1.  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Vonseiten der Bezirksregierung Münster – Dezernat 53 – Umweltüberwachung – wurde eine Stellungnahme abgegeben; diese betrifft jedoch vorrangig das parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung durchgeführte Bebauungsplanverfahren. Insofern wird auf die Abwägung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens hingewiesen.

 

II. Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Dechant-Römer-Straße/Schul­ten Sundern“, nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gegenstand dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung einer Mischbaufläche (M-Fläche) in gewerbliche Baufläche (G-Fläche) im Bereich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig