Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:39:00

 

Herr Strey vom Büro Stadtraum aus Düsseldorf/Münster erläutert anhand von Plänen die Idee, an der Richardstraße vier Quartiere anzuordnen. Ziel sei es, die Mitte der Richardstraße autofrei zu gestalten. Neben einer Tiefgarage sollen 124 der benötigten Stellplätze ebenerdig angeordnet werden. Die Parkbuchten sollen mit Bäumen eingefasst werden. Der Bebauungsplan ermöglicht eine Tiefgarage, diese soll gebaut werden, um oberirdische Stellplatzflächen einzusparen und stattdessen Gartenflächen zu schaffen. Der nordwestliche Teil des Gebietes, hin zur Breite Straße / Ferdinandstraße, soll als Mischgebiet im Bebauungsplan festgesetzt werden und der übrige Teil als reine Wohnnutzung. Im Gebiet sollen verkehrsberuhigte Verbindungswege, für Fußgänger und Radfahrer, die Quartiere verbinden.

 

Herr Doerenkamp begrüßt die vorgestellten Planungen für das Gebiet.

 

Herr Bems bedankt sich für den tollen Entwurf. Er fragt nach zum Thema Gastronomie, ob der bereits im Gespräch stehende Gastronom noch Interesse an einer Entwicklung in dem Gebiet habe.

 

Herr Strey bejaht dies. Im Wettbewerb war die Unterbringung einer Bäckerei angedacht, jedoch zeichnet sich immer mehr ab, dass zur Breite Straße / Ferdinandstraße hin ein Gastronom im Erdgeschoss einziehen werde.

 

Herr Dewenter fragt nach, warum im Bereich Breite Straße / Ferdinandstraße die Gebäude zu Gunsten der Stellplätze zurückspringen. Dadurch gebe es einen optischen Bruch zur Breiten Straße hin. Weiter fragt er nach, warum bei der Dachform sowohl Flachdächer, Pultdächer sowie auch Satteldächer möglich seien. Im ganzen Quartier seien Satteldächer vorherrschend.

 

Herr Strey macht deutlich, dass sich dieses Quartier auch optisch von den anderen abheben soll. Da die Nachfrage nach Flachdächern steige, werden diese im Bebauungsplan mit berücksichtigt. Ferner gibt er zu bedenken, dass ein dreigeschossiger Baukörper mit einem Dach mit 45 Grad Neigung sehr groß und massiv wirke. Die Auswahl an Dachformen sei auch deshalb nötig, da an der Parkstraße im Bestand baulich ergänzt werde und dort die Dachform erhalten bleiben soll. In dem neuen Quartier sollen zeitgemäße Baukörper entstehen. Herr Strey erläutert weiter, dass die Anordnung der Stellplätze im Bereich Breite Straße / Ferdinandstraße sehr lange diskutiert wurde. Der Wohnungsverein sei sehr an der Stellplatzlösung interessiert und auch der gastronomische Betrieb benötige für die Gäste Stellplätze.

 

Herr Dewenter gibt zu bedenken, dass die dort angeordneten Stellplätze eine Gefahr darstellen. Herr Strey erläutert die geplante Zu- und Abfahrtssituation und die Pflanzbeete zur Breite Straße. Er verdeutlicht, dass hierdurch eine ausreichende Sicherheit für die Nutzer gegeben ist.

 


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 316, Kennwort: "Ferdinandstraße/Parkstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die nördliche Grenze der Breiten Straße,

im Osten:        durch die östliche Grenze der Parkstraße,

im Süden:       durch sie südliche Grenze der Windthorststraße ,

im Westen:     durch die westliche Grenze der Ferdinandstraße

 

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 113, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Dieser Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von weniger als 2,0 ha fest.

 

 

Dieser Bebauungsplan begründet oder bereitet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen vor. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Schutz der Natura 2000-Gebiete).

 

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen wird abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 316, Kennwort: "Ferdinandstraße/ Parkstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist. Parallel hierzu wird die Verwaltung die gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehene Beteiligung der Behörden vornehmen.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig