Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:53:29

 

Herr Dörtelmann führt aus, dass das Bauleitplanverfahren mit dem Vorentwurf starten soll. Der Vorentwurf sei eng angelehnt an den städtebaulichen Entwürfen entwickelt worden. Die Grundstruktur, das Grün, die Gewässer und die Erschließung wurden aus den Entwürfen übernommen. Die Anzahl der Wohneinheiten wurde begrenzt, um eine zu große Verdichtung zu vermeiden. Westlich bzw. südwestlich des Grünzuges sollen im Wesentlichen Ein- bis Zweifamilienhäuser entstehen, entlang der Haupterschließungsstraße zwingend zweigeschossig, um dem Straßenraum eine klarere räumliche Fassung zu geben. Im Bereich der bestehenden Obstwiese gibt es auch einen Bereich für kleinere Einfamilienhäuser mit kleinen Grundstücken und einer Wohnfläche bis zu ca. 95 Quadratmetern, um die spezielle Nachfrage von jüngeren Senioren zu befriedigen. Im Gesamtkonzept wurden bewusst Schwerpunkte gesetzt, um qualitätsvolle Quartiere zu schaffen. Bezüglich der Aloysiusstraße wurde die zwingend notwendige Erhaltung der Allee bei der im Vorenturf vorgesehenen Lösung berücksichtigt. Somit kann der Charakter der Straße erhalten werden und die Belastungen für die Anlieger können deutlich reduziert werden.

 

Herr Bems erkundigt sich, ob die Bäume trotz der zwei Fahrbahnen im unteren Teil der Aloysiusstraße erhalten bleiben. Weiter hält er eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für sinnvoll. Er bittet die Verwaltung darum, den Anwohnern so früh wie möglich die Kosten für den Neubau der Aloysiusstraße mitzuteilen. Zuletzt möchte Herr Bems wissen, ob es dabei bliebe, dass die Stadt Rheine eine eigene Gesellschaft zur Vermarktung gründe.

 

Frau Karasch antwortet, dass der Rat im Juli darüber entscheiden werde. Des Weiteren erklärt sie, dass es Ziel sei, möglichst viele Bäume an der Aloysiusstraße zu erhalten.

 

Herr Winkelhaus fragt nach, ob es im WA 12 keine Höchstgrenze für die Wohneinheiten gebe.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass hier die Begrenzung der Wohneinheiten indirekt über die zulässige Grundfläche der Gebäude und die maximal zulässige Versiegelung geregelt werde.

 

Auch Herr Gude weist darauf hin, dass frühestmöglich die Kosten für den Straßenausbau den Anliegern bekannt gemacht werden sollten. Weiter weist er darauf hin, dass die Verwaltung auf S. 14 aus Kostengründen eine Lichtsignalanlage vorschlage. Die CDU-Fraktion regt dennoch den Bau eines Kreisverkehres an.

 

Herr Grawe möchte wissen, ob in dem Baugebiet auch experimentelles Wohnen, wie z. B. ein Mehrgenerationenhaus vorgesehen sei. Weiter möchte er wissen, was mit der Engstelle an der Aloysiusstraße sei.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass im Rahmen des Umlegungsverfahrens Gespräche mit den Eigentümern geführt werden. Für experimentelles Wohnen bieten sich die Mehrfamilienhäuser im südlichen Bereich an.

 

 


Beschluss:

 

I.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: "Eschendorfer Aue – Teilabschnitt West", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Nord- und Westgrenze des Flurstücks 492 (Starenweg)

                       und die Nordgrenze der Flurstücke 317 und 319,

im Osten:        durch die Ostgrenze des Flurstücks 318 (Schorlemerstraße), ab

                       Flurstück 634 auf die Westgrenze des Flurstücks 318 wechselnd,

im Süden:       durch die Südgrenze der Flurstücke 315 und 316 (Scharnhorst-

                       straße),

im Westen:     durch die Westgrenze der Flurstücke 292 und 579 (Aloysiusstra-

                       ße), die Nordgrenze des Flurstücks 518 (Gravenhorster Straße)

                       und durch die Westgrenze des Flurstücks 317 bis zur südlichen

                       Grenze des Flurstücks 196.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen der Surenburgstraße, der Schorlemerstraße, der Scharnhorststraße und der Aloysiusstraße liegen.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in den Fluren 175 und 178, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan-Vorentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig