Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 1

 

Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass es keine abwägungsrelevanten Einwendungen aus der Bevölkerung gegeben habe. Die Einwendungen der sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten einfach abgewogen werden.

 

Herr Bems kritisiert die Massivität des Baukörpers und den damit verbundenen Blick in die privaten Gärten, so dass seine Fraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen werde. Dass es keine Einwendungen aus der Bürgerschaft gegeben habe, bewerte seine Fraktion positiv, so dass zu hoffen sei, dass die Probleme, die seine Fraktion sehe, zukünftig nicht eintreten werden.

 

Herr Winkelhaus fragt nach, auf dem großen Plan stehe im Bereich LBP Freibad eine schraffierte Fläche und dazu in der textlichen Festsetzung, dass in diesem Bereich keine Gebäude errichten werden dürfen.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass dies für den Änderungsbereich keine Relevanz habe. Daher müsse dieser Satz nicht geändert werden. Diese Probleme entstünden immer dann, wenn die Geltungsbereiche der Änderungen nur einen kleinen Teil der Bebauungsplanbereiche ausmachen und externe Büros den gesamten Altplan mit darstellen. Da sei eine Abstimmung oftmals schwierig.

 

Auch Herr Jansen habe Bedenken bezüglich der Einsichtnahme, daher werde er sich bei der Beschlussfassung enthalten.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:          Bei 1 Enthaltung einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

 

2.1    Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31, 58089 Hagen

          Stellungnahme vom 30. November 2006

 

Abwägungsempfehlung:

 

Vorbemerkung:     Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Rahmen der 3. Änderung auf eine Stellungnahme zu einem Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17 aus dem Jahre 2006 verwiesen.

 

Es wird festgestellt, dass die Stellungnahme ursprünglich aus dem Jahr 2006 stammt. Zwischenzeitlich ist das ehemalige Fabrikgelände vollständig abgeräumt worden unter Beachtung der Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes. Der Änderungsbereich liegt innerhalb einer Fläche, die vormals bebaut bzw. versiegelt war. Der Abbruch bzw. die Entsiegelung der Fläche und die Aufarbeitung des Baugrundes sind bereits erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Kampfmittelbelastungen. Es wird deshalb noch der allgemeine Hinweis in den Änderungsentwurf aufgenommen, dass bei Auftreten einer außergewöhnlichen Verfärbung oder der Beobachtung verdächtiger Gegenstände bei der Durchführung der Bauvorhaben oder beim Erdaushub, die Arbeiten sofort einzustellen sind. Zusätzlich ist in diesem Fall der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen.

 

Abstimmungsergebnis:          Bei 1 Enthaltung einstimmig

 

2.2    Kreis Steinfurt, Der Landrat, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 25. 08. 2017

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung bezüglich der Sanierungsmaßnahmen wird entsprochen, die Begründung wird entsprechend angepasst und der Begriff „Altlastenfreiheit“ ersetzt durch eine Beschreibung des Sanierungszieles.

 

Abstimmungsergebnis:   bei 1 Enthaltung einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:   bei 1 Enthaltung einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:   bei 1 Enthaltung einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis:          mehrheitlich

 

                                             13 Ja Stimmen

                                               5 Nein Stimmen

                                               1 Enthaltung