Beratungsergebnis: geändert beschlossen

 01:26:45

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein und informiert, dass ein Architekt eine Kostenschätzung angefertigt habe. Diese wurde von der Hochbauabteilung dahin gehend überprüft, ob sie sich im üblichen Rahmen der Gewerke befände.

Die Verwaltung bitte um Zustimmung, insbesondere weil der Träger neben dem normalen Einsatz der Rücklagen 250.000 Euro für die Sanierung zur Verfügung stelle.

 

Auf die Anfrage von Frau Leskow, ob eine Besichtigung der Kita möglich sei, antwortet Herr Gausmann, dass er einen Besuch durch den gesamten Jugendhilfeausschuss für bedenklich halte. Allerdings, wären Einzelbesuche nach Rücksprache mit den Verbundleitungen möglich. Die Kontakte könnten hergestellt werden, sofern dies gewünscht sei.

 

Auf die Anmerkungen von Herrn Kohnen, dass die CDU Fraktion diesem Vorschlag zwar zustimme, angesichts der angespannten Haushaltslage jedoch überrascht gewesen sei, dass der Fachbereich Bauen und die Jugendhilfe mit einer stichprobenartigen Prüfung der Kostenschätzung zufrieden seien, zumal die Kostenschätzung unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses habe und sogar in der Kostenschätzung stehe, dass die Kosten etwas über dem normalen Niveau lägen, antwortet Herr Gausmann, dass er die Anmerkung von Herrn Kohnen zur Kenntnis nehme und diesbezüglich mit der Bauabteilung noch einmal kommuniziere.

 

Herr Fühner ergänzt, dass er sich grundsätzlich eine neue Vorgehensweise für Sanierungsanträge wünsche, da auch in Zukunft mit einigen Anträgen zu rechnen sei.

Herr Fühner äußert den Wunsch, dass er für die Zukunft erwarten würde, dass Antragsteller sich zwei bis drei Angebote einholen müssten, welche dann entsprechend geprüft würden. Er bitte die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine entsprechende Vorlage anzufertigen.

Herr Gausmann weist darauf hin, dass hierzu die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien und die allgemeinen Nebenbestimmungen geänderten werden müssten und schlägt daher vor, eine entsprechende Vorlage in der Januarsitzung dem JHA vorzulegen.

 

Diesem Verfahrensvorschlag von Herrn Gausmann stimmen die Ausschussmitglieder mit allgemeinem Kopfnicken zu.

 

 


Beschluss:

 

01:32:45

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Rheiner Str. 13 in 48432 Rheine, einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Marien, Engelstr. 13, 48432 Rheine, einen Zuschuss von maximal 262.450,00 Euro zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig