Sitzung: 16.01.2018 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 14
Vorlage: 015/18
Herr Hachmann erläutert,
dass der eingebrachte Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
17.12.2017 dahingehend abzuändern sei, dass die Änderungen bezüglich der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr Bestandteil des Antrages sein
sollen.
Herr Roscher merkt kritisch
an, dass eine Befristung der Stelle „Digitalisierung, E-Government“ nicht
nachvollzogen werden kann.
Herr Doerenkamp erläutert
die Intention der beantragten Befristung. Hintergrund sei, dass sich durch
Digitalisierung und durch E-Government der gesamte Stellenaufbau verändere.
Ferner müsse zwischen Personal und Stelle unterschieden werden. Dies bedeute,
dass die Befristung der Stelle nicht gleichbedeutend sei mit einer befristeten
Einstellung.
Herr Bems wiederum hebt die
Wichtigkeit von Digitalisierung und E-Government hervor und geht davon aus,
dass es sich hierbei um eine dauerhafte Aufgabe handeln werde und daher eine Befristung
nicht erforderlich sei.
Frau Karasch merkt an, dass
die Verwaltung im Rahmen der Beratungen dezidierte Antworten auf Fragen -
selbst nach 0,1 Stellenanteile - abgegeben habe. Sie gibt zu bedenken, dass bei
Stelleneinsparungen im Bereich der Pflichtaufgaben dies immer zu Lasten des
Service, also zu Lasten der Bürger gehe. Frau Karasch erinnert daran, dass die
zu erledigende Aufgabe und nicht die Stelle die Diskussionsgrundlage sein
sollte.
Herr Dr. Lüttmann stellt
daraufhin den von Herrn Hachmann modifizierten Antrag (Aufnahme der Änderungen
in den Stellenplan) zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: 27
Ja-Stimmen
14
Nein-Stimmen
Danach stellt Herr Dr.
Lüttmann den um die vorher beschlossenen Änderungen angepassten Stellenplan zur
Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt den als Anlagen 1 - 3 beigefügten Gesamtstellenplan für das
Haushaltsjahr 2018, in den die nachstehenden Änderungen aufzunehmen sind:
1. Folgende
Stellen werden nicht in den Gesamtstellenplan aufgenommen
· Stelle SB 0, Führungen/Programme Museen (0,5 Stellenanteile, EG 10/EG 11)
· Stelle FB 3, Sachbearbeitung Sondernutzungserlaubnisse (0,5 Stellenanteile, EG 8)
· Stelle SB 2, Konzeptionelle Tätigkeiten Schulverwaltung (1,00 Stellenanteil A 10)
· Stelle FB 7, Digitalisierung, E-Government (1,00 Stellenanteil, A 9/10)
2. Folgende
Stellen werden zeitlich befristet für 60 Monate eingerichtet und sind in die Anlage
5 aufzunehmen
· Stelle SB 2, Konzeptionelle Tätigkeiten Schulverwaltung (1,00 Stellenanteil A 10)
· Stelle FB 7, Digitalisierung, E-Government (1,00 Stellenanteil, A 9/10)
3. Die
Anlage 5 wird bei den laufenden Nummern 4, 8 und 9 hinter „sukzessive
Überführung auf freie Stellen im Stellenplan“ um die Wörter „bis 31.12.2021“
ergänzt.
4. Es
werden die in Ziffer 2 der Begründung aufgeführten „Änderungen in der
Wertigkeit“ berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 27
Ja-Stimmen
14
Nein-Stimmen