Herr Hachmann erläutert, dass der eingebrachte Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2017 dahingehend abzuändern sei, dass die Änderungen bezüglich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr Bestandteil des Antrages sein sollen.

 

Herr Roscher merkt kritisch an, dass eine Befristung der Stelle „Digitalisierung, E-Government“ nicht nachvollzogen werden kann.

 

Herr Doerenkamp erläutert die Intention der beantragten Befristung. Hintergrund sei, dass sich durch Digitalisierung und durch E-Government der gesamte Stellenaufbau verändere. Ferner müsse zwischen Personal und Stelle unterschieden werden. Dies bedeute, dass die Befristung der Stelle nicht gleichbedeutend sei mit einer befristeten Einstellung.

 

Herr Bems wiederum hebt die Wichtigkeit von Digitalisierung und E-Government hervor und geht davon aus, dass es sich hierbei um eine dauerhafte Aufgabe handeln werde und daher eine Befristung nicht erforderlich sei.

 

Frau Karasch merkt an, dass die Verwaltung im Rahmen der Beratungen dezidierte Antworten auf Fragen - selbst nach 0,1 Stellenanteile - abgegeben habe. Sie gibt zu bedenken, dass bei Stelleneinsparungen im Bereich der Pflichtaufgaben dies immer zu Lasten des Service, also zu Lasten der Bürger gehe. Frau Karasch erinnert daran, dass die zu erledigende Aufgabe und nicht die Stelle die Diskussionsgrundlage sein sollte.

 

Herr Dr. Lüttmann stellt daraufhin den von Herrn Hachmann modifizierten Antrag (Aufnahme der Änderungen in den Stellenplan) zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:              27 Ja-Stimmen

                                                     14 Nein-Stimmen

 

Danach stellt Herr Dr. Lüttmann den um die vorher beschlossenen Änderungen angepassten Stellenplan zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den als Anlagen 1 - 3 beigefügten Gesamtstellenplan für das Haushaltsjahr 2018, in den die nachstehenden Änderungen aufzunehmen sind:

1.         Folgende Stellen werden nicht in den Gesamtstellenplan aufgenommen

·         Stelle SB 0, Führungen/Programme Museen (0,5 Stellenanteile, EG 10/EG 11)

·         Stelle FB 3, Sachbearbeitung Sondernutzungserlaubnisse (0,5 Stellenanteile, EG 8)

·         Stelle SB 2, Konzeptionelle Tätigkeiten Schulverwaltung (1,00 Stellenanteil A 10)

·         Stelle FB 7, Digitalisierung, E-Government (1,00 Stellenanteil, A 9/10)

 

 

2.         Folgende Stellen werden zeitlich befristet für 60 Monate eingerichtet und sind in die Anlage 5 aufzunehmen

·         Stelle SB 2, Konzeptionelle Tätigkeiten Schulverwaltung (1,00 Stellenanteil A 10)

·         Stelle FB 7, Digitalisierung, E-Government (1,00 Stellenanteil, A 9/10)

3.         Die Anlage 5 wird bei den laufenden Nummern 4, 8 und 9 hinter „sukzessive Überführung auf freie Stellen im Stellenplan“ um die Wörter „bis 31.12.2021“ ergänzt.

 

4.         Es werden die in Ziffer 2 der Begründung aufgeführten „Änderungen in der Wertigkeit“ berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:              27 Ja-Stimmen

                                                     14 Nein-Stimmen