Herr Remke erklärt, dass ihm klar sei, dass man durch den Erhalt möglichst vieler Bäume in der Planung und Gestaltung der Straße eingeschränkt gewesen sei. Bezüglich des kombinierten Geh- und Radweges an der Westseite der Straße abwärts, sorge er sich über die enormen Geschwindigkeiten der Radfahrer. Er regt an, diese Kombination noch einmal zu überdenken und Geh- und Radweg voneinander zu trennen oder einen markierten Radweg auf der Straße anzulegen. Weiter erklärt Herr Remke, dass die Parksituation an der Zeppelinstraße ein großes Problem sei. Er möchte wissen, an welchen Stellen es Sinn mache, über zusätzliche Parkbuchten nachzudenken.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass es sich hier um einen Geh- und Radweg handle, der nicht benutzungspflichtig sei und der Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren dürfe. Die Idee hierzu sei, dass unsicher fahrende Radfahrer auf dem kombinieren Geh- und Radweg fahren und der schnellere Radfahrer die Fahrbahn nutzen könne. Weiter erklärt er, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in der Phase der Offenlage und den daraus resultierenden Eingaben für Abwägungen sei, sondern im Verfahrensstand der Beschlussfassung. Bezüglich der Parksituation erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass an der Straße das Parken grundsätzlich erlaubt sei. Wenn dort geparkt werde, werde dies sicherlich auch eine verkehrsberuhigende Wirkung haben. Wenn es dann doch verkehrsbehindernd sein würde, müsse man natürlich verkehrsregelnd eingreifen.

 

Herr Remke ergänzt, dass er zum Schutz der Fußgänger die Radfahrer gerne vom Gehweg auf die Straße mit entsprechender Radwegemarkierung verweisen würde, wenn diese sowieso die Straße benutzen dürfen. Das Parken an der Zeppelinstraße sehe er allerdings kritisch, da auch dort der Linienbus herfahre und es auch noch Überschreithilfen auf der Straße gebe.

 

Herr Winkelhaus erklärt, dass nach dem Standardwerk für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen in Deutschland (ERA) der Radfahrer auf die Fahrbahn gehöre. Er erklärt, dass im oberen Bereich der Zeppelinstraße für den abbiegenden Radfahrer Aufstellmöglichkeiten fehlen. Weiter weist er darauf hin, dass eine Überschreithilfe mit einer Breite von 2,50 m für ein Fahrrad mit Anhänger breiter sein müsste, da ansonsten der Anhänger in die Straße hinein rage. Herr Winkelhaus weist darauf hin, dass der Absenkung der Grundstückseinfahrten nicht zugestimmt werde, da man eine Aufkantung zur Grundstückseinfahrt auf der Fahrbahn favorisiere. Somit erhalte man einen ebenen Fußgängerbereich der z. B. für Personen mit Kinderwagen und Rollatoren mit weniger Kraftaufwand zu händeln sei. Somit könne er der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Vennekötter weist darauf hin, dass an dieser Stelle ohne das Verfahren wieder mit einer Offenlage neu zu beginnen, keine Änderungen mehr berücksichtigt werden können. Es könne nur im Rahmen der Offenlage  Planungsänderungen getätigt werden. Sollten die Änderungen neu aufgenommen werden, müsse das Verfahren mit einer Offenlage neu aufgerollt werden.

 

Herr Brauer fasst das Verfahren von Offenlage zur Beschlussfassung noch einmal zusammen und weist noch einmal darauf hin, dass Planungsänderungen beim Beschluss zur Offenlage eingebracht werden können und dann mit eingearbeitet werden müssen.

 


Beschluss:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I/Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße:

 

 

Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße

 

 

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen

 

 

1.             Fahrbahn in Asphalt einschließlich Querungshilfen aus Betonsteinpflasterplatten und Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau

 

2.             Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung

 

3.             Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.             Radweg aus rotem Betonsteinpflaster und Sicherheitsstreifen aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau

 

5.             Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.             Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig bei

                                                         1 Gegenstimme