Sitzung: 25.01.2018 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 002/18
Herr Remke erklärt, dass
ihm klar sei, dass man durch den Erhalt möglichst vieler Bäume in der Planung
und Gestaltung der Straße eingeschränkt gewesen sei. Bezüglich des kombinierten
Geh- und Radweges an der Westseite der Straße abwärts, sorge er sich über die
enormen Geschwindigkeiten der Radfahrer. Er regt an, diese Kombination noch einmal
zu überdenken und Geh- und Radweg voneinander zu trennen oder einen markierten
Radweg auf der Straße anzulegen. Weiter erklärt Herr Remke, dass die
Parksituation an der Zeppelinstraße ein großes Problem sei. Er möchte wissen,
an welchen Stellen es Sinn mache, über zusätzliche Parkbuchten nachzudenken.
Herr Dr. Vennekötter
erklärt, dass es sich hier um einen Geh- und Radweg handle, der nicht benutzungspflichtig
sei und der Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren dürfe. Die Idee hierzu sei,
dass unsicher fahrende Radfahrer auf dem kombinieren Geh- und Radweg fahren und
der schnellere Radfahrer die Fahrbahn nutzen könne. Weiter erklärt er, dass man
zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in der Phase der Offenlage und den daraus
resultierenden Eingaben für Abwägungen sei, sondern im Verfahrensstand der Beschlussfassung.
Bezüglich der Parksituation erklärt Herr Dr. Vennekötter, dass an der Straße
das Parken grundsätzlich erlaubt sei. Wenn dort geparkt werde, werde dies
sicherlich auch eine verkehrsberuhigende Wirkung haben. Wenn es dann doch
verkehrsbehindernd sein würde, müsse man natürlich verkehrsregelnd eingreifen.
Herr Remke ergänzt, dass er
zum Schutz der Fußgänger die Radfahrer gerne vom Gehweg auf die Straße mit
entsprechender Radwegemarkierung verweisen würde, wenn diese sowieso die Straße
benutzen dürfen. Das Parken an der Zeppelinstraße sehe er allerdings kritisch,
da auch dort der Linienbus herfahre und es auch noch Überschreithilfen auf der
Straße gebe.
Herr Winkelhaus erklärt,
dass nach dem Standardwerk
für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen in Deutschland (ERA) der Radfahrer auf die Fahrbahn gehöre. Er erklärt,
dass im oberen Bereich der Zeppelinstraße für den abbiegenden Radfahrer
Aufstellmöglichkeiten fehlen. Weiter weist er darauf hin, dass eine
Überschreithilfe mit einer Breite von 2,50 m für ein Fahrrad mit Anhänger
breiter sein müsste, da ansonsten der Anhänger in die Straße hinein rage. Herr
Winkelhaus weist darauf hin, dass der Absenkung der Grundstückseinfahrten nicht
zugestimmt werde, da man eine Aufkantung zur Grundstückseinfahrt auf der
Fahrbahn favorisiere. Somit erhalte man einen ebenen Fußgängerbereich der z. B.
für Personen mit Kinderwagen und Rollatoren mit weniger Kraftaufwand zu händeln
sei. Somit könne er der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Dr. Vennekötter weist
darauf hin, dass an dieser Stelle ohne das Verfahren wieder mit einer Offenlage
neu zu beginnen, keine Änderungen mehr berücksichtigt werden können. Es könne
nur im Rahmen der Offenlage Planungsänderungen
getätigt werden. Sollten die Änderungen neu aufgenommen werden, müsse das
Verfahren mit einer Offenlage neu aufgerollt werden.
Herr Brauer fasst das
Verfahren von Offenlage zur Beschlussfassung noch einmal zusammen und weist
noch einmal darauf hin, dass Planungsänderungen beim Beschluss zur Offenlage eingebracht
werden können und dann mit eingearbeitet werden müssen.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I/Vorlagenbegründung
aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße:
Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen
1.
Fahrbahn in Asphalt einschließlich Querungshilfen aus
Betonsteinpflasterplatten und Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau
2.
Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung
3.
Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau,
in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Radweg aus rotem Betonsteinpflaster und Sicherheitsstreifen
aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau
5.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
6.
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
bei
1
Gegenstimme