(53014-603)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I -
Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße:
Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen
1.
Fahrbahn in Asphalt einschließlich Querungshilfen aus
Betonsteinpflasterplatten und Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau
2.
Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung
3.
Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau,
in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Radweg aus rotem Betonsteinpflaster und Sicherheitsstreifen
aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster jeweils mit Unterbau
5.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
6.
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Zeppelinstraße
von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße fand in der Zeit vom 13. September
2017 bis 28. September 2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine
(Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende
Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht sind
Querungshilfen an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße sinnvoll. Die vorhandene Straßenparzelle bietet an zwei Stellen
genügend Platz, um an der Ostseite Gehweg, Radweg und Sicherheitsstreifen
einzuplanen. Des Weiteren können neben einem Aufstellbereich auf der
Querungshilfe von 2,50 m Breite, so dass auch Radfahrer und Kinderwagen gefahrlos
warten können, Fahrstreifen in einer Breite von 3,50 m angelegt werden. Auf der
Westseite verbleiben ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m und ein Grünstreifen
von ca. 2,00m.
Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für
Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.
In
Ergänzung zum Plan der Offenlage sind im Plan zur Abwägung bereits zwei Querungshilfen
eingeplant, eine im Kreuzungsbereich Zeppelinstraße/ Sutrumer Straße, die
andere im Bereich Zeppelinstraße/Nadigstraße.
Die Zeppelinstraße wird im Bereich von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.
Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h
befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßensituation.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie
Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im
Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese
Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße
Anwendung.
Schüler der Michaelgrundschule nördlich der
Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer
Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße
bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls
eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.
Da
an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren
der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes
der Abwägung.
Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul.
Geschwindigkeit von 50 km/h.
Eingabe 2
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Aus
verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrt.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der
Zufahrt.
Eingabe 3
Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine
weitere Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. Die vorhandene Straßenparzelle
bietet an dieser Stelle genügend Platz, um an der Ostseite Gehweg, Radweg und
Sicherheitsstreifen wie geplant beizubehalten. Des Weiteren können neben einem
Aufstellbereich auf der Querungshilfe von 2,50 m Breite, so dass auch Radfahrer
und Kinderwagen gefahrlos warten können, Fahrstreifen in einer Breite von 3,50
m angelegt werden. Auf der Westseite verbleiben ein Gehweg in einer Breite von
2,50 m und ein Grünstreifen von ca. 2,00m.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer
weiteren Querungshilfe.
Eingabe 4
Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Aus
verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrten.
Da die fraglichen Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze vor den Häusern (parallel
zum Gehweg) angelegt sind, wird der Gehweg an jeweils beiden Zufahrten zu den
entsprechenden Häusern auf einer Breite von 3,00 m mit einem verstärkten
Unterbau versehen und in grauem Betonsteinpflaster angelegt.
Im
Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“ wird im Erschließungskonzept
die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die Integration in die Planung
gefordert. Um einen dieser Bäume zu erhalten wurde in der Planung zur Offenlage
der Grünstreifen verlängert und die Zufahrt eingeschränkt. Der Anlieger ist mit
der Einschränkung nicht einverstanden und deshalb sollte aus verkehrlicher
Sicht der Baum entfallen und das Grünbeet verkürzt werden. Auch hier wird eine
Verbreiterung der Zufahrt vorgenommen, wie oben beschrieben.
Die Zeppelinstraße wird im Bereich von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.
Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h
befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie
Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im
Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese
Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburgstraße
Anwendung.
Schüler der Michaelgrundschule nördlich der Neuenkirchener
Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer Überschreithilfe.
Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße bis Breite Straße)
entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls eine
Geschwindigkeit von 50 km/h auf.
Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für
Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.
Da
an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren
der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Im Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum
– Teil E“ wird im Erschließungskonzept die Erhaltung der vorhandenen Bäume und
die Integration in die Planung gefordert. Dies wird soweit als möglich
umgesetzt. Ein Bericht über den genauen Sachstand befindet sich in der Vorlage
205/17 unter 3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte,
Verkehrsgrün. Für die notwendigerweise zu entfernenden Bäume werden im
Grünstreifen an der Zeppelinstraße im bestmöglichen Umfang Ersatzpflanzungen
vorgenommen, sodass in diesem Bereich 2 Bäume eingeplant sind.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterungen der
Zufahrten.
Der Bauausschuss beschließt die Verkürzung des
Grünstreifens und die Entfernung des Baumes.
Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul.
Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der Bauausschuss
beschließt Umsetzung des Planes der Abwägung.
Eingabe 5
Die Eingabe ist als Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Aus
verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen die Verbreiterung der Zufahrten.
Da die fraglichen Stellplätze entlang der Grundstücksgrenze vor den Häusern (parallel
zum Gehweg) angelegt sind, wird der Gehweg an jeweils beiden Zufahrten zu den
entsprechenden Häusern auf einer Breite von 3,00 m mit einem verstärkten
Unterbau versehen und in grauem Betonsteinpflaster angelegt.
Die Zeppelinstraße wird im Bereich von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.
Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h
befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie
Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im
Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese
Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburgstraße
Anwendung.
Schüler der Michaelgrundschule nördlich der
Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer
Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße
bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls
eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.
Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für
Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.
Da
an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren
der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Im
Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“ wird im Erschließungskonzept
die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die Integration in die Planung
gefordert. Dies wird soweit als möglich umgesetzt. Ein Bericht über den genauen
Sachstand befindet sich in der Vorlage 205/17 unter 3. Notwendige Breiten der
einzelnen Ausbauabschnitte, Verkehrsgrün. Für die notwendigerweise zu
entfernenden Bäume werden im Grünstreifen an der Zeppelinstraße im
bestmöglichen Umfang Ersatzpflanzungen vorgenommen, sodass in diesem Bereich 2
Bäume eingeplant sind.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterungen der
Zufahrten.
Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul.
Geschwindigkeit von 50 km/h.
Der
Bauausschuss beschließt Umsetzung des Planes der Abwägung.
Eingabe 6
Die Eingabe ist als Anlage 6 beigefügt.
Abwägung:
Die Zeppelinstraße wird im Bereich von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.
Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h
befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie
Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im
Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese
Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße
Anwendung.
Schüler der Michaelgrundschule nördlich der
Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer
Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße
bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls
eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.
Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für
Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.
Da
an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren
der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul.
Geschwindigkeit von 50 km/h.
Eingabe 7
Die Eingabe ist als Anlage 7 beigefügt.
Abwägung:
Eine Einschränkung der Sicht liegt nicht vor. Die
Sichtdreiecke auf beiden Seiten der Zeppelinstraße sind freigehalten. Bäume und
Lichtmaste innerhalb der Sichtfelder sind möglich. Es wird in den Grünstreifen
neben den Bäumen nur niedrigwachsende Pflanzen vorgesehen, die eine Höhe von
0,80 m unterschreiten.
Aus verkehrstechnischer Sicht ist eine weitere
Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. Die vorhandene Straßenparzelle bietet
an dieser Stelle genügend Platz, um an der Ostseite Gehweg, Radweg und
Sicherheitsstreifen wie geplant beizubehalten. Des Weiteren können neben einem
Aufstellbereich auf der Querungshilfe von 2,50 m Breite, so dass auch Radfahrer
und Kinderwagen gefahrlos warten können, Fahrstreifen in einer Breite von 3,50
m angelegt werden. Auf der Westseite verbleiben ein Gehweg in einer Breite von
2,50 m und ein Grünstreifen von ca. 2,00m.
In der ERA 2010 sind für Radverkehrsanlagen
Regelbreiten von 2,00 m bzw. 1,60 m bei beengten Verhältnissen empfohlen. Diese
Breite ermöglicht Überholvorgänge bei
Radfahrern.
Für Radverkehrsanlagen, bei denen ein Überholen
nicht vorgesehen ist, ist das Grundmaß von 1,25 m mit einem Sicherheitsstreifen
von 0,50 m ausreichend.
In Anbetracht der vorgegebenen Breite des
Verkehrsraumes würde eine Verbreiterung zu Lasten anderer Querschnittselemente
wie den Gehwegen, der Fahrbahn oder dem Grünstreifen gehen.
Die vorhandenen Bäume benötigen zum Erhalt die
eingeplanten Grünbeete. Der nördliche Gehweg liegt mit 1,80 m bis 2,00 m im
unteren Breitenmaß.
Würde der südliche Gehweg noch schaler gemacht
werden, könnte dieser nicht mehr für Radfahrer freigegeben werden. Daher sollte
in Abwägung dieser Randbedingungen, die Planung mit 1,25 m beibehalten werden.
Das Einplanen von Stellplätzen im Bereich des
Grünstreifens würde zum einen die Ausbaukosten erhöhen. Zudem könnte die
vorhandene Baumreihe nicht in der geplanten Form erhalten werden. Zusätzliche
Parkstände könnten daher nur umgesetzt werden, wenn der Anteil an Bäumen
reduziert werden würden und höhere Ausbaukosten akzeptiert werden würden.
Da aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite, ohne
Behinderung des Verkehrs, auch auf der Fahrbahn gehalten werden darf, sollten
zusätzliche Parkplätze nicht vorgesehen werden.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauschuss beschließt die Umsetzung der Planung
der Abwägung.
Der Bauausschuss beschließt die Anlegung einer
weiteren Querungshilfe.
Eingabe 8
Die Eingabe ist als Anlage 8 beigefügt.
Abwägung:
Die Zeppelinstraße wird im Bereich von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.
Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h
befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie
Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im
Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese
Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße
Anwendung.
Schüler der Michaelgrundschule nördlich der
Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer
Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße
bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls
eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.
Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für
Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.
Da
an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren
der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Ein starkes Gefälle wirkt durch den kontrollierten Einsatz der Bremsen
am Fahrzeug einer Beschleunigung entgegen und somit nicht zwangsläufig zu einer
überhöhten Geschwindigkeit und Unfallgefahr. Eine erhöhte Lärmbelästigung wird
nicht gesehen.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul.
Geschwindigkeit von 50 km/h.
Eingabe 9
Die Eingabe ist als Anlage 9 beigefügt.
Abwägung:
Die Stadt Rheine ist generell nicht verpflichtet
dafür Sorge zu tragen, dass auf Privatgrund fehlende Stellplätze im
öffentlichen Straßenraum zur Verfügung gestellt werden. Der Eigentümer hat
selbst für ausreichenden Parkraum auf eigenen Flächen zu sorgen.
Das Matthias-Spital ist ständig bemüht, bezüglich
der beengten Parkplatzsituation Abhilfe zu schaffen. So wurde im Bereich
Neuenkirchener Straße/Schwedenstraße ein neuer Mitarbeiterparkplatz
eingerichtet.
Zwei der in dieser Eingabe aufgeführten Eigentümer
haben im Zuge der Offenlage bezüglich der Stellplatzzufahrten persönlich
vorgesprochen und es wurde eine Einigung erzielt.
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts gegen
die Verbreiterung der Zufahrten. Da die fraglichen Stellplätze entlang der
Grundstücksgrenze vor den Häusern (parallel zum Gehweg) angelegt sind, wird der
Gehweg an jeweils beiden Zufahrten zu den entsprechenden Häusern auf einer
Breite von 3,00 m mit einem verstärkten Unterbau versehen und in grauem
Betonsteinpflaster angelegt. Eine Entfernung des Grünstreifens vor den Häusern
verbessert die Zufahrtsituation nicht, da es sich nicht um eine Senkrechtaufstellung
handelt.
Im Bebauungsplan Nr. 298, „Wohnpark Dutum – Teil E“
wird im Erschließungskonzept die Erhaltung der vorhandenen Bäume und die
Integration in die Planung gefordert. Dies wird soweit als möglich umgesetzt.
Ein Bericht über den genauen Sachstand befindet sich in der Vorlage 205/17
unter 3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte, Verkehrsgrün.
Sollte es dazu kommen, dass der fragliche Baum aus
Standsicherheitsgründen gefällt werden muss, wird an gleicher Stelle eine
Ersatzpflanzung vorgenommen.
Die Zeppelinstraße wird im Bereich von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Sammelstraße geführt.
Die Zeppelinstraße von Neuenkirchener Straße bis
Dutumer Straße soll in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h
befahrbar sein. Die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
resultiert aus der zurzeit vorhandenen desolaten Straßen-situation.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie
Schulen, Kindergärten und Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im
Stadtgebiet Rheine die Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese
Regelung findet auch an der Michaelgrundschule in der Frankenburg-straße
Anwendung.
Schüler der Michaelgrundschule nördlich der
Neuenkirchener Straße queren diese in Höhe des Max-Reger-Weges mittels einer
Überschreithilfe. Die Zeppelinstraße im weiteren Verlauf (von Dutumer Straße
bis Breite Straße) entspricht der gleichen Straßenkategorie und weist ebenfalls
eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf.
Überschreithilfen sind eine effiziente Hilfe für
Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn und erhöhen die Verkehrssicherheit.
Da
an der Zeppelinstraße im Bereich von Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße
kein signifikanter Gefahrenpunkt liegt und zwei Überschreithilfen zum Überqueren
der Fahrbahn eingeplant sind, ist eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterungen der
Zufahrten.
Der Bauschuss beschließt die Umsetzung der Planung
der Offenlage.
Der Bauausschuss empfiehlt
die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von 50 km/h.
Eingabe 10
Die Eingabe ist als Anlage 10 beigefügt.
Abwägung:
Aus verkehrstechnischer Sicht spricht nichts
gegen die Verbreiterung der Zufahrt.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung
eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der
Zufahrt.
Eingabe 11
Die Eingabe ist als Anlage 11 beigefügt.
Abwägung:
Die Offenlage erfolgte gemäß den Richtlinien des Rates für die
Durchführung von Öffentlichkeits-beteiligungen an Planungen der Stadt Rheine
vom 10. Oktober 1995. Nach § 4 b) dieser Richtlinien ist bei
Straßenbaumaßnahmen eine 14-tägige Auslegung der Planunterlagen in den
Diensträumen im Rathaus während der Öffnungszeiten vorgesehen.
Dieses ist für die Ausbauplanung der
Zeppelinstraße geschehen. Neben der Möglichkeit den Aushang des Plans
anzusehen, bestand die Möglichkeit, sich von den Straßenplanern die Planung
erläutern zu lassen.
Hinsichtlich der Einsichtnahme in die
Unterlagen der Planung und
Abrechnung
und deren Erläuterung wurde mit dem Anlieger ein Termin durch-
geführt.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes
der Abwägung.
Anmerkung der Verwaltung
Im Nachgang zur
Offenlage wurde ein Anlieger gesondert angeschrieben, um Stellung zur
Zufahrtsituation zu seinem Grundstück zu nehmen, in der ein vorhandener Baum
erhalten bleiben konnte, wenn der Eigentümer das mit dem Baum verbundene Grünbeet
rechts oder links passiert. Der Anlieger hatte sich während der Offenlage nicht
gemeldet. Der Anlieger wünscht, dass der Baum entfernt wird und so eine
ungehinderte Zufahrt zu seiner Garage möglich ist.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss
beschließt die Entfernung des Baumes mit dem Grünbeet.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Die Zeppelinstraße von
Neuenkirchener Straße bis Dutumer Straße liegt teilweise im Bebauungsplan
Nr.271, Kennwort: „Südliche Berbomstiege“.
Die Parzellen an der Zeppelinstraße von Neuenkirchener
Straße bis Dutumer Straße sind bis
größtenteils bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte.
Der Ausbau der Zeppelinstraße von Neuenkirchener
Straße bis Dutumer Straße ist im Investitionsprogramm für 2018 vorgesehen.
Die Planung sieht für die Zeppelinstraße von Neuenkirchener
Straße bis Dutumer Straße einen Ausbau
im Separationsprinzip vor.
Die Planung sieht eine asphaltierte Fahrbahn,
eingefasst von Hochbordsteinen h=12,0 cm, in Zufahrten und Querungsbereichen
abgesenkt auf h = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,8 (früher
Bauklasse III) RStO,
in einer Breite von 6,00 m vor.
Es ist die Anlegung von Grünbeeten mit Bäumen
(Erhaltung und Neuanpflanzung) und Unterpflanzung entlang der Westseite der
Fahrbahn einer Breite von 1,45 m bis 3,00 m geplant.
Der einseitigen Radweges an der Ostseite der
Fahrbahn wird in einer Breite von 1,25 m bis 1,65 m aus rotem
Betonsteinpflaster d= 8,0 cm mit Unterbau zuzüglich eines Sicherheitsstreifens mit einer Breite von 0,75 m aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.
Beidseitig der Fahrbahn
sind Gehwege geplant.
Die Gehwegewerden in einer Breite von 1,80 m bis 3,00 m, aus
grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus
grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau hergestellt.
Es ist die Fortführung eines von der Neuenkirchener Straße
kommend bereits existierendem kombinierten Geh- und Radweges an der Westseite
der Fahrbahn in einer Breite von 1,25 m bis 1,65 m aus rotem Betonsteinpflaster
d= 8,0 cm mit Unterbau zuzüglich eines Sicherheitsstreifens mit einer Breite von 0,75 m aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau geplant.
Die vorgesehene
energieeffiziente Beleuchtung hat eine Lichtpunkthöhe von 8,00m und ist mit
Ausleger geplant.
Der Belag und die
Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard im
Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt
über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen
Kanal.
Anlagen:
Eingaben
der Anlieger
Lageplanverkleinerung