Sitzung: 31.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: Kenntnis genommen
Vorlage: 043/18
Herr Dörtelmann erläutert
zur Vorlage, dass Herr Wodniok bereits
mit einer Überprüfung der 187 Bebauungspläne begonnen hatte, bevor die
SPD den Antrag gestellt habe.
Bei der Bestandsaufnahme
wurden Wohneinheitenfestsetzungen, Termin der Rechtskraft und die
Unterscheidung nach Ein- bzw. Mehrfamilienhaus aufgenommen. Die zulässigen
Wohneinheiten werden in den Bebauungsplänen unterschiedlich festgesetzt. In
manchen wurden exakte Aussagen über die zulässigen Wohneinheiten festgesetzt,
in anderen Fällen liegen nur indirekte Beschränkungen über die festgesetzten
Gebäudetypiken und das Maß der zulässigen Nutzung vor.
Im Weiteren erklärt Herr
Dörtelmann, dass auch die Bereiche nach § 34 BauGB beurteilt wurden und dazu in
drei Kategorien unterteilt wurden:
- Wohngebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern
- Wohngebiete mit Geschosswohnungsbau
- Wohngebiete mit heterogener Wohnbebauung
Abschließend kann
festgestellt werden, dass ca. 120 Quartiere mit neuen Festsetzungen überplant
werden müssten, da in diesen Bereichen unzureichende Regelungen in Bezug auf
die Sicherung der Gebietstypik bestehen. Da die Überprüfung dieser Quartiere
mit dem vorhandenen Personal nicht zeitnah durchgeführt werden kann, muss hier
nach Priorität vorgegangen werden.
Herr Bems erklärt, dass er
dem Beschluss folgen könne, allerdings nicht nach freien Kapazitäten in der Stadtplanung,
sondern die Liste solle Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Erneut weist
er darauf hin, wenn die Verwaltung mehr Personal brauche, sollte Frau Karasch
dies mit der Politik besprechen.
Herr Bems bittet, den
Zusatz mit den freien Kapazitäten aus dem Beschluss streichen zu lassen.
Herr Doerenkamp bedankt
sich insbesondere für die Übersicht der B-Pläne, die der Vorlage beigefügt
wurde. Auf Grund der vielen Bauleitplanverfahren, die die Stadtplanung bewältigen
muss, werde er der von Herrn Bems beantragten Streichung des Teilsatzes im
Beschluss nicht zustimmen.
Herr Jansen erklärt, dass
er dem Antrag von Herrn Bems zustimmen könne. Er fragt nach, warum die
Wohneinheiten begrenzt werden sollen, denn in Rheine fehle es nach wie vor an
bezahlbarem Wohnraum.
Herr Dörtelmann erklärt,
dass eine übermäßige Verdichtung in einem harmonischen Einfamilienhausgebiet zu
erheblichen Problemen führen kann. Diese wurden bereits mehrfach aufgezeigt.
Zur Vorgehensweise erläutert er, dass es grundsätzlich problematisch sei,
mehrere Inhalte in einem Bebauungsplan zu ändern. Wenn es sich z.B. um ein harmonisches 1-2
Familienhausgebiet handele, sollten hier nur die Wohneinheiten begrenzt werden.
Die Festsetzung von Größen- oder Höhenbeschränkungen anstelle von Wohneinheitenbeschränkungen,
die allerdings viele kleinere Wohneinheiten zulassen würden, sehe er ebenfalls
kritisch, da sich mehr Wohneinheiten auch auf den Anliegerverkehr und auf den
Stellplatzbedarf negativ auswirken und durch massiv entstehende Dachterrassen
die Einsicht in die Nachbargärten zu Problemen führen könnten. Daher sei die
Wohneinheitenbegrenzung die konfliktfreieste Möglichkeit in einen bestehenden
Bebauungsplan einzugreifen.
Auch Herr Dewenter bedankt
sich für die gute Übersicht und weist auf den Bebauungsplan 149
Dutum-Zeppelinstraße hin, der immer noch nicht Rechtskräftig geworden sei.
Seiner Meinung nach sollte dieses Bebauungsplanverfahren eingestellt werden, da
dieser Bebauungsplan in der vorhandenen Form nicht mehr umsetzbar sei. Weiter fragt
Herr Dewenter zum Bebauungsplan 116 Breite Str. / Verdistraße, ob die
Stichstraße eine öffentliche Straße werde oder eine Privatstraße.
Herr Dr. Vennekötter
antwortet, dass es Probleme mit den Eigentümern gegeben habe, die große
Stichstraße werde eine öffentliche Straße.
Herr Jansen weist nochmal
auf den sozialen Wohnungsbau hin, der in Rheine weiter vorangebracht werden
sollte. Seiner Meinung nach gebe es dort einen großn Bedarf .
Herr Dörtelmann beurteilt
das anders, da es in Rheine viel Geschosswohnungsbau gebe. In der Regel gebe es
in den neu geplanten Baugebieten eine durchmischte Bebauungsstruktur, die auch
gewollt sei. Öffentliche Förderung sei allerdings auch im Bereich der 1-2
Familienhausbebauung möglich.
Herr Bems schlägt vor, zu
einem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit zu diskutieren, ob der soziale
Wohnungsbau mit einer Quote versehen werden sollte.
Herr Hachmann lässt
zunächst über den Antrag von Herrn Bems zur Streichung des Teilsatzes –
entsprechend freier Arbeitskapazitäten -
Abstimmen
7 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Damit wurde die Streichung
mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Der Antrag der
SPD-Fraktion wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt –
entsprechend freier Arbeitskapazitäten – Bebauungspläne für Gebiete ohne
verbindliche Bauleitplanung aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu
ändern – mit der Intention, in durch Ein- und Zweifamilienhausgebieten
geprägten Quartieren die Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude zu begrenzen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen