Herr Dörtelmann erläutert zur Vorlage, dass Herr Wodniok bereits  mit einer Überprüfung der 187 Bebauungspläne begonnen hatte, bevor die SPD den Antrag gestellt habe.

Bei der Bestandsaufnahme wurden Wohneinheitenfestsetzungen, Termin der Rechtskraft und die Unterscheidung nach Ein- bzw. Mehrfamilienhaus aufgenommen. Die zulässigen Wohneinheiten werden in den Bebauungsplänen unterschiedlich festgesetzt. In manchen wurden exakte Aussagen über die zulässigen Wohneinheiten festgesetzt, in anderen Fällen liegen nur indirekte Beschränkungen über die festgesetzten Gebäudetypiken und das Maß der zulässigen Nutzung vor.

Im Weiteren erklärt Herr Dörtelmann, dass auch die Bereiche nach § 34 BauGB beurteilt wurden und dazu in drei Kategorien unterteilt wurden:

  1. Wohngebiete mit Ein- und Zweifamilienhäusern
  2. Wohngebiete mit Geschosswohnungsbau
  3. Wohngebiete mit heterogener Wohnbebauung

Abschließend kann festgestellt werden, dass ca. 120 Quartiere mit neuen Festsetzungen überplant werden müssten, da in diesen Bereichen unzureichende Regelungen in Bezug auf die Sicherung der Gebietstypik bestehen. Da die Überprüfung dieser Quartiere mit dem vorhandenen Personal nicht zeitnah durchgeführt werden kann, muss hier nach Priorität vorgegangen werden.

 

Herr Bems erklärt, dass er dem Beschluss folgen könne, allerdings nicht nach freien Kapazitäten in der Stadtplanung, sondern die Liste solle Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Erneut weist er darauf hin, wenn die Verwaltung mehr Personal brauche, sollte Frau Karasch dies mit der Politik besprechen.

Herr Bems bittet, den Zusatz mit den freien Kapazitäten aus dem Beschluss streichen zu lassen.

 

Herr Doerenkamp bedankt sich insbesondere für die Übersicht der B-Pläne, die der Vorlage beigefügt wurde. Auf Grund der vielen Bauleitplanverfahren, die die Stadtplanung bewältigen muss, werde er der von Herrn Bems beantragten Streichung des Teilsatzes im Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Jansen erklärt, dass er dem Antrag von Herrn Bems zustimmen könne. Er fragt nach, warum die Wohneinheiten begrenzt werden sollen, denn in Rheine fehle es nach wie vor an bezahlbarem Wohnraum.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass eine übermäßige Verdichtung in einem harmonischen Einfamilienhausgebiet zu erheblichen Problemen führen kann. Diese wurden bereits mehrfach aufgezeigt. Zur Vorgehensweise erläutert er, dass es grundsätzlich problematisch sei, mehrere Inhalte in einem Bebauungsplan zu ändern.  Wenn es sich z.B. um ein harmonisches 1-2 Familienhausgebiet handele, sollten hier nur die Wohneinheiten begrenzt werden. Die Festsetzung von Größen- oder Höhenbeschränkungen anstelle von Wohneinheitenbeschränkungen, die allerdings viele kleinere Wohneinheiten zulassen würden, sehe er ebenfalls kritisch, da sich mehr Wohneinheiten auch auf den Anliegerverkehr und auf den Stellplatzbedarf negativ auswirken und durch massiv entstehende Dachterrassen die Einsicht in die Nachbargärten zu Problemen führen könnten. Daher sei die Wohneinheitenbegrenzung die konfliktfreieste Möglichkeit in einen bestehenden Bebauungsplan einzugreifen.

 

Auch Herr Dewenter bedankt sich für die gute Übersicht und weist auf den Bebauungsplan 149 Dutum-Zeppelinstraße hin, der immer noch nicht Rechtskräftig geworden sei. Seiner Meinung nach sollte dieses Bebauungsplanverfahren eingestellt werden, da dieser Bebauungsplan in der vorhandenen Form nicht mehr umsetzbar sei. Weiter fragt Herr Dewenter zum Bebauungsplan 116 Breite Str. / Verdistraße, ob die Stichstraße eine öffentliche Straße werde oder eine Privatstraße.

 

Herr Dr. Vennekötter antwortet, dass es Probleme mit den Eigentümern gegeben habe, die große Stichstraße werde eine öffentliche Straße.

 

Herr Jansen weist nochmal auf den sozialen Wohnungsbau hin, der in Rheine weiter vorangebracht werden sollte. Seiner Meinung nach gebe es dort einen großn Bedarf .

 

Herr Dörtelmann beurteilt das anders, da es in Rheine viel Geschosswohnungsbau gebe. In der Regel gebe es in den neu geplanten Baugebieten eine durchmischte Bebauungsstruktur, die auch gewollt sei. Öffentliche Förderung sei allerdings auch im Bereich der 1-2 Familienhausbebauung möglich.

 

Herr Bems schlägt vor, zu einem anderen Zeitpunkt die Möglichkeit zu diskutieren, ob der soziale Wohnungsbau mit einer Quote versehen werden sollte.

 

Herr Hachmann lässt zunächst über den Antrag von Herrn Bems zur Streichung des Teilsatzes – entsprechend freier Arbeitskapazitäten - 

Abstimmen

 

7 Ja-Stimmen

11 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Damit wurde die Streichung mehrheitlich abgelehnt

 


Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt – entsprechend freier Arbeitskapazitäten – Bebauungspläne für Gebiete ohne verbindliche Bauleitplanung aufzustellen bzw. bestehende Bebauungspläne zu ändern – mit der Intention, in durch Ein- und Zweifamilienhausgebieten geprägten Quartieren die Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude zu begrenzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen