Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

 

Herr Dörtelmann erläutert die in der Vorlage beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten. In der Summe kann die Verwaltung zu keiner anderen Entscheidung, wie schon im Oktober 2016 zu dem Thema kommen. Da die landesplanerischen Ziele übergeordnet und zu beachten seien und die Bezirksregierung einer Umwandlung des Ferien- und Wochenendhausgebietes in ein Wohngebiet auch in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Ferien- und Wochenendhausgebiet“ nicht zustimmen werde, ergeben sich für das Ferien- und Wochenendhausgebiet keine neuen Aspekte, um eine Bebauungsplanänderung durchzuführen.

 

Herr Bems nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Obwohl die Situation für die Anwohner unbefriedigend sei, bittet er die Verwaltung, die Anwohner genau über die Ablehnungsgründe zu informieren.  Die SPD-Fraktion werde bezüglich eines Beschlusses abwarten, wie der Petitionsausschuss entscheide und möchte wissen, ob die Verwaltung schon eine Stellungnahme vom Petitionsausschuss erhalten habe. Ferner möchte er wissen, wie es mit der Fortschreibung des Regionalplanes aussehe, gebe es bei einer Änderung die Möglichkeit, die Rechtslage für das Ferien- und Wochenendhausgebiet zu verbessern.

 

Frau Karasch antwortet, dass der Petitionsausschuss auf Anfrage keine Auskunft dazu geben konnte. Es habe bisher keine Anhörung und keinen Ortstermin gegeben.

Die Bauordnung unterscheide im Ferien- und Wochenendhausgebiet zwei Bereiche. Einmal den Bereich des Campingplatzes und zum anderen den Bereich des Ferienhausgebietes. Zunächst habe die Bauordnung den Bestand auf dem Campingplatz aufgenommen und aus Sicht des Brandschutzes Abstandsflächen, -Rettungswege und auch die Gasanschlüsse überprüft und die Einhaltung der Größen der einzelnen Anlagen sowie der einzuhaltenden Abstände, sowie die Sachverständigennachweise für die Gasanschlüsse eingefordert Hier werden jetzt die überwiegend gemeldeten Nachbesserungen überprüft, dann können jeweils  Einzellösungen zur Duldung  geregelt werden. .

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Im zweiten Schritt falle dann die bauordnungsrechtliche Sachstandsermittlung auch des Ferienhausgebietes und die vergleichbare Vorgehensweise an. Hiermit werde aber erst nach Abschluss des Petitionsverfahrens das Verfahren begonnen.

Der Regionalplan sei erst vor kurzem neu aufgestellt worden, daher sei keine Neuauflage geplant. Für den Landesentwicklungsplan sei eine Neuauflage angedacht, führt Herr Dörtelmann aus, aber eine Änderung der landesplanerischen Ziele sei nicht beabsichtigt, so dass eine Umwandlung des Ferienhausgebietes in ein allgemeines Wohngebiet hiernach auch nicht möglich sei. Daher wolle Herr Dörtelmann den Anwohnern keine Hoffnung machen.

 

Herr Jansen möchte anhand von Beispielen wissen, wo dieser zusätzliche Paragraph zum Tragen komme.

 

Herrn Dörtelmann ist kein konkreter Anwendungsfall bekannt, aber z.B. könnte er sich vorstellen, dass dort, wo Wohnungen für Mitarbeiter vorgehalten werden, die sich um ein gesamtes Ferienhausgebiet kümmern, dies zur Anwendung kommen kann. Möglicherweise auch in -typischen Touristischen Zentren, wo Investoren Häuser in allgemeinen Wohngebieten bauen oder aufkaufen und Ferienwohnungen aufgrund der Lagegunst daraus machen. Hier sollen Konfliktsituationen zwischen Anwohnern und Feriengäste vermieden werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine zur Kenntnis.

 


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig