Sitzung: 31.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: Kenntnis genommen
Vorlage: 046/18
Herr Dörtelmann erläutert
die in der Vorlage beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen und die daraus
resultierenden Möglichkeiten. In der Summe kann die Verwaltung zu keiner
anderen Entscheidung, wie schon im Oktober 2016 zu dem Thema kommen. Da die
landesplanerischen Ziele übergeordnet und zu beachten seien und die
Bezirksregierung einer Umwandlung des Ferien- und Wochenendhausgebietes in ein
Wohngebiet auch in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Ferien- und
Wochenendhausgebiet“ nicht zustimmen werde, ergeben sich für das Ferien- und
Wochenendhausgebiet keine neuen Aspekte, um eine Bebauungsplanänderung
durchzuführen.
Herr Bems nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis. Obwohl die Situation für die Anwohner unbefriedigend
sei, bittet er die Verwaltung, die Anwohner genau über die Ablehnungsgründe zu
informieren. Die SPD-Fraktion werde
bezüglich eines Beschlusses abwarten, wie der Petitionsausschuss entscheide und
möchte wissen, ob die Verwaltung schon eine Stellungnahme vom
Petitionsausschuss erhalten habe. Ferner möchte er wissen, wie es mit der
Fortschreibung des Regionalplanes aussehe, gebe es bei einer Änderung die
Möglichkeit, die Rechtslage für das Ferien- und Wochenendhausgebiet zu
verbessern.
Frau Karasch antwortet,
dass der Petitionsausschuss auf Anfrage keine Auskunft dazu geben konnte. Es
habe bisher keine Anhörung und keinen Ortstermin gegeben.
Die Bauordnung unterscheide
im Ferien- und Wochenendhausgebiet zwei Bereiche. Einmal den Bereich des
Campingplatzes und zum anderen den Bereich des Ferienhausgebietes. Zunächst
habe die Bauordnung den Bestand auf dem Campingplatz aufgenommen und aus Sicht
des Brandschutzes Abstandsflächen, -Rettungswege und auch die Gasanschlüsse überprüft
und die Einhaltung der Größen der einzelnen Anlagen sowie der einzuhaltenden
Abstände, sowie die Sachverständigennachweise für die Gasanschlüsse
eingefordert Hier werden jetzt die überwiegend gemeldeten Nachbesserungen
überprüft, dann können jeweils
Einzellösungen zur Duldung
geregelt werden. .
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Im zweiten Schritt falle
dann die bauordnungsrechtliche Sachstandsermittlung auch des Ferienhausgebietes
und die vergleichbare Vorgehensweise an. Hiermit werde aber erst nach Abschluss
des Petitionsverfahrens das Verfahren begonnen.
Der Regionalplan sei erst
vor kurzem neu aufgestellt worden, daher sei keine Neuauflage geplant. Für den
Landesentwicklungsplan sei eine Neuauflage angedacht, führt Herr Dörtelmann
aus, aber eine Änderung der landesplanerischen Ziele sei nicht beabsichtigt, so
dass eine Umwandlung des Ferienhausgebietes in ein allgemeines Wohngebiet
hiernach auch nicht möglich sei. Daher wolle Herr Dörtelmann den Anwohnern
keine Hoffnung machen.
Herr Jansen möchte anhand
von Beispielen wissen, wo dieser zusätzliche Paragraph zum Tragen komme.
Herrn Dörtelmann ist kein
konkreter Anwendungsfall bekannt, aber z.B. könnte er sich vorstellen, dass
dort, wo Wohnungen für Mitarbeiter vorgehalten werden, die sich um ein gesamtes
Ferienhausgebiet kümmern, dies zur Anwendung kommen kann. Möglicherweise auch
in -typischen Touristischen Zentren, wo Investoren Häuser in allgemeinen
Wohngebieten bauen oder aufkaufen und Ferienwohnungen aufgrund der Lagegunst
daraus machen. Hier sollen Konfliktsituationen zwischen Anwohnern und
Feriengäste vermieden werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig