Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2

Herr Dörtelmann erklärt, dass die Verkaufsfläche für den Lebensmitteldiscounter vergrößert werde, der Getränkemarkt und Backshop bleiben.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 144, Kennwort: "Goethestraße/Schillerstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

 

im Norden:          durch die nördliche Grenze der Flurstücke 725 und 726,

im Osten:            durch die östliche Grenze der Flurstücke 726 und 132,

im Süden:            durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 132, die südwestliche Grenze des Flurstücks 132, durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 134,

im Westen:          durch die nordwestliche Seite der Salzbergener Straße.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 123, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt

 

 

II.      Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144, Kennwort: "Goethestraße/Schillerstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         2 Nein Stimmen