Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den als Anlage 1 zu der
Vorlage beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2017 zur Kenntnis und
leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig