Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 255/18 – Anlage 8 zu dieser Vorlage) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 255/18 – Anlage 8 zu dieser Vorlage) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die
Festlegungen einer „Fläche für die Regelung des Wasserabflusses“ sowie die Änderung der textlichen Festsetzungen
hinsichtlich des Anpflanzens von Bäumen und Sträuchern
und des Erhalts von Bäumen und Sträuchern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) die betroffene Öffentlichkeit der o.g.
Änderung zugestimmt hat sowie
c) die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange der o.g. Änderung ebenfalls zugestimmt haben.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
wird der Bebauungsplan Nr. 337, Kennwort: " Elter
Straße / Schlehdornweg ", der Stadt Rheine
als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig