Sitzung: 15.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 172/19
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten
Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt
die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu
den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a
Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur
Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss gemäß
§ 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
wird festgestellt, dass
a) durch die im öffentlichen
Interesse aufgenommene ergänzende gestalterische Festsetzung mit
Mindestbegrünungs- und Einfriedungsvorgaben und die erfolgten kleinteiligen
Anpassungen des Artenschutzhinweises an die Anforderungen der Unteren
Naturschutzbehörde sowie die Aufnahme des Verweises auf die städtische
Baumschutzsatzung (alle Anpassungen sind in der Planzeichnung rot markiert) die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
b) der betroffene Grundstückseigentümer der o.g. Änderung/Ergänzung zugestimmt hat
sowie
c) die Interessen anderweitiger
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht
nachteilig berührt werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt daher die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst
Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666),
in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 , Kennwort: "Grosfeldstraße",
der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig