Sitzung: 11.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 292/19
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 13c, Kennwort: "Birkenallee", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet durch die
Flurstücke 990 und 991. Die Flurstückbezeichnungen beziehen sich auf die Flur
155, der Gemarkung Rheine-Stadt.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13c, Kennwort: "Birkenallee", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig