Beschluss:
Der Wahlausschuss bestellt
gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Maike Haking zur Schriftführerin
und Herrn Michael Vogelsang zum stellvertretenden Schriftführer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig