Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Wahlausschuss bestellt
gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Maike Haking zur Schriftführerin
und Herrn Michael Vogelsang zum stellvertretenden Schriftführer.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7
GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1
GO NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird die/der Schriftführer/in vom
Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit
die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.
Soll ein/e
Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im
Benehmen mit dem Bürgermeister.
Die Zustimmung zum
Beschlussvorschlag wird empfohlen.