Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die geänderten Rahmenleitlinien „Ausführung des Haushaltsplans“ (Anlage 9), „Controlling und Berichtswesen“ (Anlage 10) sowie „Organisation des Rechnungswesens“ (Anlage 11) zur Kenntnis.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig