Sitzung: 09.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 293/19
Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 178, Kennwort: "Gordenkamp", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der räumliche Änderungsbereich wird gebildet durch das
Flurstück 349. Die Flurstückbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 167, der
Gemarkung Rheine-Stadt.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178, Kennwort:"Gordenkamp", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig