Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass nach Erstellung der Vorlage durch das Land NRW eine allgemeine Regelung hierzu ergangen sei. Diese Regelung sei grundsätzlich deckungsgleich mit dem Beschlussvorschlag, jedoch sieht die Landesregelung eine Kostenbeteiligung durch das Land in Höhe der hälftigen Kosten vor, so dass sich der Eigenanteil der Stadt auf ca. 180.000 Euro reduziere.
Frau Floyd-Wenke beantragt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass die Regelung bis zur Beendigung des Betreuungsverbotes fortgesetzt wird.
Die anderen im Rat vertretenen Fraktionen sprechen sich ebenfalls hierfür aus.
Herr Dr. Lüttmann lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt vor dem Hintergrund des von der Landesregierung verhängten
Betretungsverbotes der Betreuungseinrichtungen für die Zeit vom 16. März bis
zum 19. April 2020, den beitragszahlenden Eltern ohne Anerkennung einer
Rechtsverbindlichkeit einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren.
Der freiwillige
Zuschuss wird in Höhe des für den 15.04.2020 fälligen Elternbeitrages
festgesetzt. Der Zuschuss wird auf die Höhe des von den Beitragspflichtigen
tatsächlich gezahlten Elternbeitrags begrenzt.
Die Verwaltung
wird ferner ermächtigt, über den April 2020 hinaus einen Zuschuss zu den
Elternbeiträgen für Betreuungseinrichtungen für volle Monate zu gewähren,
solange das Betreuungsverbot besteht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig