Beschluss:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Bauausschuss).
I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
II: Festlegung des
Bauprogrammes
Der Rat beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Nienbergstraße von Zeppelinstraße
bis Haus Nr. 63:
A.
Nienbergstraße von Zeppelinstraße bis
Haus Nr. 63
Es ist ein Ausbau
als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.
a)
Fahrbahn
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m
è
In
Bereichen von Einmündungs- und Kreuzungsbereichen:
Herstellung einer
Fahrbahn in Pflasterbauweise in rotem Betonsteinpflaster in einer Breite von
4,50 m bis 5,50 m
è
In
Bereichen von Einengungen:
Herstellung einer asphaltierten
Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m bis 4,50 m
b)
Begrünung
è
Anlegen von Grünbeeten z. T. mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung
c)
Gehweg
è
Pflasterung
von plattierten Gehwegen in einer Breite von 2,0 m
d)
Zufahrten/ Einmündungen
è
Pflasterung
in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grundstücken
in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
e)
Entwässerung
è
Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne
è
Einbau
von Straßenabläufen mit Anschluss an die Kanalisation
f)
Straßenbeleuchtung
è
Aufstellen
von Leuchten mit einer LPH von 6 m
Abstimmungsergebnis: einstimmig