Sitzung: 17.09.2020 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 301/20
Beschluss:
Ein
Teilstück der Engerstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt,
Gemarkung Rheine Stadt, Flur 166, Flurstück 790 tlw., wird hiermit gemäß § 7
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles
für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen und eine Verkehrsbedeutung
nicht mehr gegeben ist.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des
Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort: „Engernstraße Teil A“, 7. Änderung, und wenn bis zum Fristablauf der drei
monatigen öffentlichen Bekanntmachung des geplanten Einziehungsverfahrens keine
Einsprüche vorgetragen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig