Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 


Beschluss:

Ein Teilstück der Engerstraße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 166, Flurstück 790 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)  eingezogen, weil  überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen und eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort: „Engernstraße Teil A“, 7. Änderung,  und wenn bis zum Fristablauf der drei monatigen öffentlichen Bekanntmachung des geplanten Einziehungsverfahrens keine Einsprüche vorgetragen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig