Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.     Zeppelinstraße

von Neuenkirchener Straße

bis Dutumer Straße

 

2.     Salzweg

von Möhneweg

bis Unterführung Ohner Weg

 

3.     Friedrich-Ebert-Ring – Stichweg, Flur 182, Flurstück 453 -

(nördlich Altenrheiner Straße

Friedrich-Ebert-Ring Hausnummer 12 – 20)

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig