Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Da es einige Anregungen in der Offenlage gegeben habe, die sinnvoll in die Planungen übernommen werden konnten, möchte die Verwaltung mit den Änderungen nun erneut eine Offenlage durchführen.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er zustimmen werde, allerdings möchte er vorher noch die maximale zulässige Gebäudehöhe im WA 2 von 9,75 Meter auf 8,75 Meter geändert haben. Damit käme das Gebäude dann  auf die Höhe des Nachbargebäudes. Er führt weiter aus, dass ein Rücksprung von 3 Metern beim obersten Geschoss zwingend gemacht werden muss, auch wenn das oberste Geschoss kein Vollgeschoss sei. Die Festsetzung solle entsprechend angepasst werden.

 

Herr Hundrup erklärt, dass Bündnis 90 / DIE GRÜNEN dem Beschluss nicht zustimmen werden.

 

Herr Brauer beantragt eine weitere Änderung für die textliche Festsetzung. Die SPD-Fraktion beantragt Schottergärten auszuschließen und nicht nur einen Hinweis diesbezüglich aufzunehmen.

 

Herr Jansen kann dem Antrag auf Reduzierung der Höhe mittragen.

 

Herr van Wüllen weist darauf hin, dass 8,75 Meter für 3 Geschosse sehr knapp bemessen seien. Seiner Meinung nach sei eine Höhe von mindestens 9 Metern plus erforderlich, um unter den heutigen Anforderungen an lichte Höhen in den Geschossen und z. B. der Möglichkeit einer Dachbegrünung ein drittes Geschoss zu ermöglichen.  Eine Festsetzung der Schottergärten wurde vom Kreis angeregt. Auf Grundlage des bestehenden politischen Beschlusses in der Stadt Rheine bezüglich Bestandsquartieren wurde dies als Hinweis aufgenommen.

 

Frau Willers merkt an, wenn die Tiefgarage ohne natürliche Belüftung gebaut werde, könnte diese 1 Meter tiefer in die Erde und man habe den einen Meter gespart.

 

Herr Niehoff schließt sich den Aussagen seiner Vorredner an. Mit 9,75 Metern sei das Gebäude eindeutig zu hoch. Die Tiefgarage soll ganz in den Erdboden gebaut werden und Schottergärten seien zu verhindern.

 

Frau Friedrich schließt sich der Meinung an, die Gartenstraße sei mit Grünstruktur durchzogen, daher müssen Schottergärten verhindert werden. Sie hält allerdings die Festsetzung einer Gebäudehöhe von 9,75m für sinnvoll, insbesondere aufgrund der Anforderungen i. S. Wärmedämmung und energetischer Versorgung.

 

Herr Berlekamp erklärt, dass seiner Meinung nach 9,20 Meter ein vernünftiger Kompromiss seien. Er rechnet den Ausschussmitgliedern aus seiner beruflichen Erfahrung folgendes vor.

Lichte Höhe 2,75 Meter plus Deckenhöhe plus Fußbodenaufbau = 2,90 pro Geschoss. Bei drei Geschossen seien das 8,70 Meter, ohne dass der Bauherr noch Spiel habe für Dämmung oder ähnliches.

 

Frau Willers erklärt, in der Gartenstraße dürfe nicht wieder ein so großer Klotz, wie schon vorhanden, entstehen und plädiert für die Festsetzung einer maximal 2,5-geschossigen Bebaubarkeit

 

Herr Hachmann schlägt eine 5-Minütige Unterbrechung der Sitzung vor, damit sich die Fraktionen abstimmen können.

 

Nach der Pause schlägt Herr Doerenkamp folgende Änderungen vor:

-          Begrenzung der Gebäudehöhe auf 9,00 Meter

-          3 Meter Rücksprung zur Straßenseite beim dritten Geschoss auch wenn kein Vollgeschoss

-          Festsetzung eines Ausschlusses von Schottergärten

 

Herr Bems erklärt, dass seine Fraktion dem Vorschlag folgen könne.

 

Herr Niehoff sagt auch seine Zustimmung zu.

 

Herr Jansen möchte wissen, was dieser Beschluss für die Anwohner bedeutet, die bereits Schottergärten angelegt haben.

 

Frau Schauer erklärt, dass diese Anwohner nicht zum Rückbau aufgefordert werden. Es dürfen aber keine neuen Schottergärten mehr angelegt werden.

 

Frau Friedrich spricht sich nochmals dafür aus, die Ursprungshöhe bei zu behalten.

 

Herr Ortel meint, dass auch mit einer reduzierten Höhe immer noch ein Klotz entstehen werde. Seiner Meinung nach könne hier nur mit einer Geschossreduzierung die Höhe gemindert werden. Weiter möchte er wissen, ob der Beschluss rechtssicher sei, wenn zukünftig Schottergärten verboten werden, obwohl es welche im Bestand gebe.

 

Frau Schauer erklärt, dass sei in Abwägungen oft der Fall. Es dürfen unterschiedliche Regelungen getroffen werden, allerdings müssen diese gut begründet werden.

 

Herr Hachmann lässt über die Änderungen abstimmen.

 

 

  1. Geschosshöhe 9,75 Meter und Schottergärten erlaubt

 

Abstimmungsergebnis:         15 Nein Stimmen

                                                 6 Ja Stimmen

 

  1. Geschosshöhe 9 Meter, Anpassung der Festsetzung zum Rücksprung 3. Geschoss zur Straßenseite und Ausschluss von Schottergärten

 

Abstimmungsergebnis:         mehrheitlich

                                               1 Nein Stimme

                                               3 Enthaltungen

 

 


Geänderter Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118, Kennwort: "Gartenstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich auszulegen ist. Die Dauer der erneuten Offenlage kann gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt werden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke (Stand Januar 2021):

215, 216, 222, 223, 224, 225, 227, 228, 229, 231, 232, 233, 240, 241, 242, 245, 268, 271, 272, 273, 275, 276, 281, 364, 365, 366, 367, 370, 371, 373, 745, 746, 747, 748, 820, 823, 869, 939, 940, 949, 1091, 1125, 1126, 1128, 1130, 1132, 1134, 1146, 1147, 1179, 1181, 1220, 1221, 1580, 1581, 1644, 1645, 1765, 1939, 1997, 1998, 2023, 2031, 2034, 2038.

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 111 der Gemarkung Rheine-Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         4 Nein Stimmen

                                                         1 Enthaltung